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Startseite » EDRi-gram Nr. 5.13, 4. Juli 2007

Die Österreichische Regierung hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verschoben.

Verfasst von sac am 6. Juli 2007 - 14:51

Ein Sprecher des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie hat bestätigt, dass es aufgrund der wahren Flut an Stellungnahmen zum Gesetzesvorschlag nicht möglich sein wird, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor Ablauf der von der Richtlinie gesetzten Frist fertigzustellen.

Das Ministerium hat insgesamt 90 Stellungnahmen von verschiedenen Organisationen erhalten. Die meisten äußerten ernste Bedenken über die vorgeschlagene Implementierung der Vorratsdatenspeicherung. Die Befürworter setzen sich aus unterschiedlichen Körperschaften der Unterhaltungsindustrie zusammen, die eine Verlängerung der Datenspeicherfrist und niedrigere rechtliche Schwellen fordern. Sie treten für einen verbreiterten Zugriff auf gespeicherte Vorratsdaten bei Verstößen gegen das Urheberrecht ein, der durch ein Gesetz zur Terrorbekämpfung ermöglicht werden soll.

Das Ministerium muss alle Stellungnahmen sorgfältig bearbeiten und wird das auch tun, selbst wenn die EU die Republik Österreich verwarnen sollte. Weiters kam es zu Gesprächen mit dem Justizministerium, bei denen die Einbettung der Vorratsdatenspeicherung in das Strafgesetz besprochen wurden sowie das Strafausmaß und die Fristen. Im Strafgesetz gibt es bereits Ausnahmen für Anwälte, Ärzte, Journalisten und andere Gesellschaftsgruppen, die sich mit hochsensiblen Daten befassen. Die Vorratsspeicherungsfrist von sechs Monaten für sowohl Telefon- als auch Internetverkehrsdaten wurde nicht hinterfragt. Weitere Ergebnisse dieser Gespräche werden nach der Sommerpause im Herbst erwartet.

Als Hintergrund dieser Kehrtwendung gilt die wachsende allgemeine Aversion gegen die Vorratspeicherung in Österreich; der Widerstand ist ziemlich umfassend. Kaum jemand in Österreich unterstützt diese Maßnahme öffentlich. Die Österreichische Handelskammer und die Arbeiterkammer lehnen beide die Vorratsdatenspeicherung ab. Diese Körperschaften (Sozialpartnerschaft) bilden die Säulen des realen politischen Lebens und repräsentieren Klein- und Mittelbetriebe (Konservative) und Arbeiter. Sogar das Bundeskanzleramt hat sich besorgt gezeigt, dass hier gegen die österreichische Verfassung verstoßen werden könnte. Zahlreiche akademische Einrichtungen haben sich ebenfalls eingeschaltet.

Alle genannten Körperschaften stehen in mehr oder weniger enger Beziehung zu den beiden politischen Hauptparteien. Die Diskussion hat hierzulande erst sehr spät begonnen, da die Journalisten bei Printmedien und Fernsehen sehr lange gebraucht haben, um zu verstehen, was die Vorratsdatenspeicherung von Netzwerkverkehrsdaten für ihre Berufsgruppe allgemein bedeuten würde. Den gesamten Juni über wurde in allen österreichischen Medien über das Thema berichtet – spät, aber besser spät als nie.

AT: Vorratsdatenspeicherung verspätet sich in den Herbst (28.06.2007)

Quintessenz doqubase about data retention

Kostenwahrheit für Data-Retention ( 29.06.2007)

Vorratsdatenspeicherung verschoben (28.06.2007)

Vorratsdatenspeicherung in Österreich kommt etwas später (28.06.2007)

(Beitrag von EDRI-Mitglied quintessenz.org - Österreich)

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