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EDRI-gram Nr. 5.12, 20. Juni 2007 |
Europäisches Visa-Informationssystem von EU-Institutionen angenommen
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Fr, 22/06/2007 - 15:48
Das legislative Paket des Visa-Informationssystems (VIS) wurde seitens des Europäischen Parlaments angenommen und eine politische Vereinbarung innerhalb des Justiz- und Innenpolitikrates wurde in den letzten Wochen erreicht. Das bedeutet, dass die letzten Schritte unternommen wurden um die größte biometrische Datenbank der Welt zu schaffen. Das legislative Paket des VIS besteht aus der VIS-Regulation und dem VIS-Beschluss. Die VIS-Regulation erlaubt Konsulaten und anderen kompetenten Autoritäten das System zu nutzen, wenn sie Visumsanträge bearbeiten und Visa überprüfen. Der VIS-Beschluss erlaubt der Polizei und Vollzugsbehörden die Daten unter bestimmten Gegebenheiten, die einen hohen Grad an Datenschutz sichern sollen, zu konsultieren. Das Europäische Parlament übernahm am 7. Juni 2007 zwei Berichte von Baronin Sarah Ludford (ALDE, GB). Der erste Bericht, der die VIS-Regulation annahm, bezweckt zu vermeiden dass ein Antragsteller, der von einem Schengenland kein Visum erhielt, bei anderen ansucht („Visa-Shoppen“), und will gleichzeitig den Kampf gegen Betrug und Kontrolle an Außengrenzen erleichtern. Der zweite Bericht, der den VIS-Beschluss annahm, besagt dass der Zugriff auf die VIS-Datenbank „auf jene limitiert sein sollte, die ‚einen Bedarf an diesen Informationen haben’ und angemessenes Wissen über Datensicherheit und Datenschutzregeln besitzen“. Der Report betont, dass „adäquate Maßnahmen getroffen werden müssen, um den notwendigen Datenschutz zu sichern“ und dass solche Daten „nur zum Zwecke der Prävention, Ermittlung, Untersuchung und Strafverfolgung terroristischer oder anderer ernstzunehmender krimineller Verstöße verarbeitet werden sollten.“ Der Bericht sagt auch aus, dass „erhaltene persönliche Daten... durch das VIS nicht an dritte Länder oder internationale Organisationen weitergegeben und diesen zugänglich gemacht werden sollten.“ Wenige Tage später erhielt das VIS-Paket eine politische Einwilligung im Justiz- und Innenpolitikrat, wodurch das neue System schon fast zur Realität wird, da die neuen Regeln nur formell durch die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden müssen. Das Visa-Informationssystem wird Daten von bis zu 70 Millionen Menschen bezüglich Visa für Besuche in oder den Transit durch die Schengengebiete speichern. Diese Daten werden biometrische (Fotos und Fingerabdrücke) sowie schriftliche Informationen, wie Name, Adresse und Anstellung des Antragstellers, Datum und Ort des Antrags und jegliche Entscheidungen seitens der Mitgliedsstaaten (verantwortlich für das Behandeln, Ablehnen, Annullieren, Aufheben oder Erweitern des Visums) enthalten. Bürger aus mehr als 100 Ländern brauchen ein Visum, um in die EU einzureisen. Baronin Sarah Ludford MEP bestand darauf, dass „das VIS ein Grenzmanagementsystem ist und sein Hauptanliegen nicht der Kampf gegen Terrorismus und Verbrechen ist. Lassen Sie uns nicht vergessen, dass 99,9% der Besucher der EU legitime Reisende sind, die keine Verbindung zu Kriminalität in irgendeiner Hinsicht haben, was tatsächlich auch illegale Immigranten und unautorisiert Einreisende nicht haben.“ Die Konservativen verwarfen die Berichte als einen Eingriff in Datenschutzrechte und riefen die britische Regierung auf auszutreten. Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx äußerte seine Bedenken: „Der Kreis der Personen zu denen Daten in diesem System enthalten sein können, ist nicht beschränkt auf Datensätze von Personen, die eines bestimmten Verbrechens verdächtigt werden oder überführt wurden.“
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