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EDRI-gram Nr. 5.12, 20. Juni 2007 |
Update eines Rahmenbeschlusses des Europäischen Rates zum Schutz von persönlichen Daten
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Fr, 22/06/2007 - 15:20
Der Europäische Rat diskutierte, in einer Sitzung des Justiz- und Innenministerrates am 12.-13. Juni, erneut über den Rahmenbeschluß des Rates zum Schutz von persönlichen Daten, die im Rahmen von polizeilicher und juristischer Kooperation in Kriminalfällen verwendet werden, ohne dabei eindeutige Schritte für seine Annahme gemacht zu haben oder die Anmerkungen der Europäischen Datenschutz-Aufsichtsperson (EDPS) in Betracht zu ziehen. Die Resultate der Ratsitzung besagen, dass der neue Rahmenbeschluss auf den Mindestdatenschutzprinzipien basieren wird, etabliert vom Europäischen Rat und eingeführt durch die Versammlung vom 28. Jänner 1981für den Schutz von Individuen in Hinblick auf automatische Bearbeitung von persönlichen Daten und seinem Zusatzbericht vom 8. November 2001, das die Empfehlung (87) 15 beinhaltet, welches die Nutzung von persönlichen Daten im Polizeisektor reguliert. Er gab auch bekannt, dass er „alle, seitens des Europäischen Parlaments vorgeschlagenen, Lösungen untersuchen“ werde, das für Ergänzungen stimmte, die einen stärkeren Datenschutz fördern würden, und erwartet „so bald wie möglich, spätestens jedoch Ende 2007, eine politische Übereinkunft zu diesem Antrag zu erreichen“. Die Folgerungen des Rates schenkten den Meinungen, die zu Beginn des Jahres seitens des EDPS zum Ausdruck gebracht wurden, keine Beachtung. Dieser empfahl den Antrag nicht anzunehmen, da er nicht im Stande sei einen angemessenen Datenschutz zu gewähren. EDPS reagierte auch auf die neusten Ergebnisse indem er einen Appell, mit Hilfe eines öffentlichen Briefes adressiert an die Justiz- und Innenminister, also die portugiesische EU-Präsidentschaft versendete. Peter Hustinx äußerte Bedenken, dass eine Anzahl an Vereinbarungen in Anti-Terror-Angelegenheiten beschlossen wurden ohne die Auswirkung auf grundlegende Rechte zu bedenken. „Ich fürchte dass Aussagen wie ‚kein Recht auf Privatsphäre bis Leben und Sicherheit garantiert sind’ sich zu einem Mantra entwickeln, das wiederum behauptet, dass fundamentale Rechte und Freiheiten einen Luxus darstellen, der nicht mit Sicherheit vereinbar sei. Ich stelle diese Ansicht äußerst in Frage und möchte betonen, dass es keine Zweifel daran geben darf dass Anti-Terror-Angelegenheiten innerhalb der Grenzen des Datenschutzes gestaltet werden können“ meinte Hustinx. EDPS äußert seine Bedenken, dass solch ein negativer Denkansatz gegenüber dem Recht auf Privatsphäre des Individuums einen offensichtlichen Mangel an Verständnis für das System von Menschenrechtsgesetzen aufzeigt. Dieses System hat immer notwendige und angemessene Maßnahmen zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus zugelassen. Dieser negative Denkansatz ignoriert auch die Lektionen, die vom Mißbrauch der grundlegenden Rechte im Kampf gegen Terrorismus innerhalb Europas Grenzen im Laufe der letzten 50 Jahre gelernt wurden. EDPS ist weiters der Meinung, dass seine Beziehung zum Europäischen Rat verbessert werden muss. Daher stellt er sich als Berater in Angelegenheiten betreffend der Bearbeitung von persönlichen Daten zur Verfügung, so dass der Rat effektive und legitime neue Grundsätze annehmen kann. Kritisiert wurde die Verzögerung in der Annahme des Rahmenbeschlusses auch seitens der Europäischen Kommission durch Vizepräsident Franco Frattini, zuständig für Justiz, Freiheit und Sicherheit, der „bedauert dass der Rahmenbeschluss noch nicht angenommen wurde, vor allem da der Vorschlag der Kommission zum Beschluß bereits 2005 vorgelegt wurde und es nur einen minimalen Level an Harmonisierung der Datenschutzprinzipien festlegt.“ Die Kommission ermutigte den Rat auch dazu den Diskussionen betreffend Rahmenbeschluß Priorität zuzugestehen, um sobald wie möglich eine politische Übereinstimmung in dieser Sache zu erreichen.
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