Gesetzgebung in Deutschland verbietet “Hacking Tools“.
Die Gesetze zu Computerkriminalität in Deutschland sind verschärft worden; die Herstellung, Verwendung und Verbreitung sogenannter „Hacking Tools“ wurde verboten.
Am 23. Mai 2007 hat der Rechtsausschuss des Bundestags einem umstrittenen Regierungsentwurf zugestimmt, der die Strafverfolgung bei Computerkriminalität verbessern soll.
Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, sodass es nun für unbefugte User illegal ist, auf gesicherte Daten zuzugreifen indem man das Sicherheitssystem des Computers umgeht. Die „vorsätzliche Aneignung von Daten durch die Überwachung einer nicht-öffentlichen Datenübertragung oder durch das Lesen von durchgesickerter Strahlung mit einem Datenverarbeitungssystem“ wird nun als Verbrechen angesehen.
Das Deutsche Gesetz definiert Hacking als das Eindringen in ein Computersicherheitssystem und den Zugriff auf gesicherte Daten, ohne dass dabei notwendigerweise Daten gestohlen werden müssen; jeder Einzelne oder jede Gruppe, die vorsätzlich Hacker Tools herstellt, verbreitet oder erwirbt, die für illegale Zwecke vorgesehen sind, wird als Straftäter angesehen. Im derzeit gültigen Strafgesetzbuch müssen die Zuwiderhandelnden mit Strafzahlungen rechnen und mit Gefängnisstrafen bis zu 10 Jahren bei schweren Vergehen.
Diese Maßnahmen sind scharf kritisiert worden, da sie von zahlreichen Gruppierungen als kontraproduktiv eingeschätzt werden, einschließlich des EDRi-Mitglieds Chaos Computer Club, der auf die sogenannten „White Hat“ Hacker aufmerksam macht, die für Sicherheitsfirmen tätig sind. Mit dieser derzeitigen Gesetzeslage würden diese Fachleute sich in der Situation wiederfinden, bei der Herstellung von Sicherheitsprogrammen nicht mehr mit Softwareentwicklern zusammenarbeiten zu dürfen. „Es ist ein Alles-oder-Nichts Gesetz, bei dem die „Bösen“ begünstigt werden,“ schrieb ein Hacker, der unter dem Pseudonym van Hauser bekannt ist.
Der Chaos Computer Club hat außerdem Bedenken geäußert, dass diese Gesetzgebung der Deutschen Regierung erlauben könnte, Spyware auf den Computern von Verdächtigen zu installieren, ohne dass diese davon wissen.
Die Kritiker führen ins Feld, dass die Gesetzgebung z.B. keinen Unterschied zwischen einem Passwortcracker und einem Instrument zur Wiederfindung eines Passworts macht. „Das Verbieten dieser Software ist so hilfreich wie das Verbot, Hämmer zu verkaufen, weil Hämmer manchmal möglicherweise Schaden anrichten,“ sagte ein Sprecher von Chaos Computer Club, Andy Müller-Maguhn gegenüber Ars Technica, die außerdem angaben, dass die Polizei unter dem neuen Gesetz befugt sein wird, leichter an Informationen über Verdächtige heranzukommen.
Germany declares hacking tools 'verboten' (31.05.2007)
Green light for tightening of anti-hacker legislation (24.05.2007)
Germany leads the way with tough anti-hacking law (25.05.2007)


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