IPRED2 am Verhandlungstisch der DROIPEN.
Die Zweite Richtlinie zur Durchsetzung von Geistigem Eigentum (IPRED2) geht momentan durch die Mühlen der Justiz- und Innenpolitik-Behörden. Am 4. Juni langte sie bei der Ratsarbeitsgruppe "Substantial Criminal Law Working Committee" [DROIPEN] ein – der erste Schritt am Weg zur Entscheidung des EU Ministerrats.
Die Aufgabe von DROIPEN besteht darin, die erste Gesetzeslesung der Richtlinie vorzubereiten. Die Vertreter der nationalen Regierungen könnten einen Vorschlag ausarbeiten, dem alle Mitgliedsstaaten zustimmen, oder ansonsten Themengebiete ausfindig machen, über die dann die Justizminister abstimmen müssen.
Informationen zufolge, die freundlicherweise von Vertretern einiger Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellt wurden, die der Arbeit von DROIPEN beobachten, gestaltet sich das Spiel gewöhnlich wie folgt:
Viele Delegationen haben das Gefühl, dass mehr Informationen nötig sind, um die Gesetzgebung angemessen vorzubereiten. Es gibt eine allgemeine Abneigung gegen diese Richtlinie, wenn es um die Kompetenzfrage geht, also will der Rat das Urteil des ECJ zur Schiffsverschmutzung abwarten, bevor er weitere Entscheidungen trifft.
Einige Abordnungen sind der Ansicht, die Richtlinie wäre das falsche Instrument zur Lösung des Problems; sie sehen Strafsanktionen nicht als einen Weg nach vorne an. Außerdem gibt es keinen Grund zur Eile, da Strafsanktionen in einigen Ländern ohnehin schon bestehen.
Dennoch sollte die Zeit genützt werden, um die Verhandlungen vorzubereiten; fürs Erste jedoch kann nur gesagt werden, dass man sich nur darauf geeinigt hat, nichts zu unternehmen.
Es liegt nun an der Portugiesischen Präsidentschaft, die nächsten Schritte auszuhandeln.
Eine Frage lautet, ob DROIPEN mit dem Artikel-36 Ausschuss (CATS) Kontakt aufnehmen soll, um eine Expertenmeinung zu einigen Themen einzuholen, bevor das COREPER 2 Komitee (Komitee der Ständigen Vertreter) eingeschalten wird.
Die allgemeine Vorhersage lautet, dass es vor dem Spätherbst zu keiner Entscheidung des Rates kommen wird; es ist wahrscheinlich, dass die Themen, die von COREPER 2 nicht aufgeklärt werden, bei einer Abstimmung des JHA Rates enden werden, wo es zu einer Nord-Süd Teilung der Stimmen kommen wird.
Mittlerweile arbeiten die Mitgliedsstaaten außerhalb Brüssels daran, ihre Positionen zu IPRED 2 zu definieren. Das Britische Büro für Geistiges Eigentum (IPO) sammelt zur Zeit die Stellungnahmen britischer Bürger und Firmen zu der Richtlinie.
Ein umfangreiches Strategiepapier wurde von einer Koalition von FFII/EFF/EBLIDA/BEUC beim IPO Großbritannien eingebracht. Es ist zugänglich und kann auch in Ihrem Land beim Justizministerium eingereicht werden.
Im allgemeinen Interesse hat AIPPI schon 2002 im Hinblick auf Verletzungen des Geistigen Eigentums Informationen über strafrechtliche Sanktionen gesammelt. Sie könnten Ihnen als Startpunkt dazu dienen, diese Angelegenheit auf nationaler ebene anzusprechen, oder die Situation in anderen betroffenen Staaten in Europa zu vergleichen.
Movement on IPRED2 in Brussels and Beyond (4.06.2007)
Backroom Changes May Be Coming for IPRED2 (16.05.2007)
unwatched: Europäisches Parlament bewilligt IPRED2 in der ersten Gesetzeslesung(25.04.2007)
(Unser Dank geht an Erik Josefsson - Electronic Frontier Foundation)


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