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EDRI-gram 4.3, 15. Februar 2006 |
Europäische Kommission stellt Misstrauensantrag gegen CISAC
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Mi, 15/02/2006 - 06:00
Die Europäische Kommission hat entschieden, ein formales Verfahren gegen das Center for International Security and Cooperation (CISAC) und seine einzelnen nationalen Mitglieder einzuleiten und ihnen, als ersten Schritt ihres Misstrauensantrages, einen Bericht über ihre Einwände geschickt. Die Kommission beanstandet Teile der Verträge, die zwischen nationalen Autoren und Komponistengesellschaften geschlossen wurden. Die Gesellschaften schließen bilateral Vereinbarungen über Internet-, Satellit- und Kabelübertragungen ab. Die Kommission ist besorgt, dass die Gebühreneinnehmer durch verschiedene Methoden versuchen sicherzugehen, dass jeder von ihnen den alleinigen Zugang zu den Abgaben in jenen Ländern, wo sie als Betreiber fungieren, beizubehalten. Dies könnte jedoch gegen das Verbot einschränkender Geschäftsverfahren im EC Vertrag verstoßen. Das Auftauchen eines neu gegründeten Netzwerkes dieser Abgabegesellschaften und der ineineandergreifenden Abkommen sichert den Abgabegesellschaften eine Monopolstellung in ihren Märkten und verhindert, dass neue Unternehmungen Zugang zum Urheberrechtsmarkt erhalten. Die Verträge schließen auch Beschränkungen in der Mitgliedschaft ein, welche die Autoren dazu zwingen, ihre Rechte nur auf ihre eigene nationalen Gesellschaften mit deren territorialen Beschränkungen zu übertragen und nur von jenen eine auf das nationale Gebiet beschränkte Lizenz zu erhalten. CISAC hat zwei Monate Zeit, um seine schriftliche Verteidigung vorzulegen. Das Verfahren sieht wie eine logische Folge der Entscheidung von 2005 aus, als die Gründung einer europäische Internetrechtsstelle für Provider von Internetinhalten beschlossen wurde. Die Kommission stellte abschließend fest, dass das gegenwärtige territoriale System "eine Quelle erheblicher Unwirtschaftlichkeit" darstelle und schlug ernsthafte Verbesserungen vor. Nach diesen Aktionen verkündeten letztes Jahr die belgischen und holländischen Musikcopyright Gesellschaften, SABAM und BUMA die Absicht, ihre Ansprüche auf nationale Exklusivität der Lizenzvergabe von online Rechten fallen zu lassen.
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