Das britische Innenministerium implementiert derzeit die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, laut der Telefon- und Internetdienstanbieter Daten für 12 Monate speichern müssen. Die Entscheidung wurde ohne jede Diskussion durch simple Ja-Stimmen im Parlament gefällt; die Richtlinie soll bis 15. September 2007 für Festnetz- und Mobiltelefone implementiert sein und 18 Monate später für Internetdienste (einschließlich VOIP Telefonie).
Das Innenministerium plant, die Richtlinie anhand einer Regelung einzuführen, die den derzeitigen „freiwilligen“ Kodex ablöst und anscheinend keinerlei Risiken bezüglich des Datenschutzes persönlicher Daten berücksichtigt.
Darüber hinaus heißt es aus dem Parlament, dass die EC Richtlinie, die schwere Verbrechen abdeckt, für jede Art von Verbrechen herangezogen werden kann und dass keinerlei Bedarf für eine öffentliche oder parlamentarische Diskussion über Datenschutz, Bürgerrechte oder Menschenrechtsfragen besteht, da diese Belange schon auf EU-Ebene besprochen wurden.
Tony Bunyan, Herausgeber von Statewatch, sagt dazu: „Die Erhebung und Vorratsspeicherung der Kommunikationsdaten aller Personen ist eine monumentale Entscheidung, die nicht, wie es die Regierung plant, durchs Parlament durchschlüpfen darf. Der Vorschlag der Regierung ändert ein freiwilliges Abkommen in ein bindendes Recht ab, schon allein deshalb sollte es Primärrecht sein. Außerdem schränkt die EC-Richtlinie den Verwendungszweck, für den Daten gespeichert werden können auf „schwere Verbrechen“ ein, die Regierung aber will die Reichweite auf alle Delikte ausweiten, wie klein diese auch immer sein mögen“
Wenn man die Art der Daten, die gespeichert werden, berücksichtigt, sind Sicherheitsmaßnahmen bei der Verwendung der Daten für Verbraucher und Telekomfirmen unbedingt notwendig. Unter der EC-Richtlinie müssen alle EU-Staaten Maßnahmen einführen, die sicherstellen, dass die Daten nur von kompetenten nationalen Behörden verwendet werden können. Dennoch gehen weder der britische Regelungsentwurf noch die Prozessberatung in irgendeiner Weise auf diese Bestimmungen ein. Es gibt auch nichts in der Regelung, wodurch Sanktionen und Rechtsmittel bei der unerlaubten Verwendung der Daten gedeckt werden, wie es in der EC-Richtlinie vorgesehen ist.
Weiters können die Daten auch ohne bestehendes Gerichtsverfahren eingeholt werden und sind für jeden verfügbar, der das Gericht davon überzeugen kann, dass er oder sie ein Recht darauf hat, die Daten einzusehen.
Das Einbehalten persönlicher Daten sollte die Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen Kriminalität und bei Angelegenheiten der nationalen Sicherheit unterstützen. Andererseits müssen Telekomfirmen die Privatsphäre ihrer Kunden schützen und laut dem Regelungsentwurf werden sie nicht in der Lage sein, diese Daten zu zerstören, um sie zu schützen.
Das einzig Positive für sie ist, dass die Regierung wenigstens vorschlägt, sie für die entstandenen Kosten zu entschädigen, und dass Prozessierende verpflichtet sind, für die Offenlegung der Dokumente zu bezahlen, die sie von Dritten einfordern.
Mandatory data retention in the UK - Statewatch analysis (05.2007)
Data retention: a balancing act for telcos (10.05.2007)
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