Erster Entwurf des Vorratsdatenspeicherungsgesetzes in Rumänien

1
Mi, 09/05/2007 - 15:04

Ein erster Gesetzesentwurf für die Implementierung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie wurde durch das rumänische Ministerium für Kommunikation und Informationstechnologien Ende April 2007 zur öffentlichen Erhebung präsentiert. Das Ministerium organisierte am 26. April auch eine öffentliche Debatte über den Gesetzesentwurf.

Der erste Entwurf wurde in Kooperation mit einer Anzahl an öffentlichen Institutionen, wie dem Justiz- und Innenministerium oder der Rumänischen Datenschutzbehörde vollendet.

Der Text, der eine 12monatige Periode der Verkehrsvorratsdatenspeicherung, ohne jegliche erläuternde Berichte, vorschlägt, wurde durch ISPs und andere Telekomoperatoren kritisiert, die der Meinung sind, dass ihnen dadurch eine hohe finanzielle Last auferlegt wird. Der Entwurf schreibt klar vor, dass der Inhalt des Nachrichtenverkehrs nicht durch Operatoren gespeichert werden kann, da die Speicherung des Inhalts sowie jeder gespeicherte Datentransfer ohne eine gerichtliche Zulassung als Verbrechen eingestuft wird. Die gespeicherten Daten sollen am Ende der 12monatigen Periode gelöscht werden.

Nur die elektronischen Kommunikationsanbieter, die die Aufsichtsbehörde verständigt haben, sind abhängig von Vorratsdatenspeicherungsverpflichtungen und es gibt keine Bestimmungen für das Hosten oder die Online-Dienstanbieter.

Die gespeicherten Daten sind für Staatsanwälte nur in Straffällen zugänglich, die in Verbindung mit organisierten und terroristischen Verbrechen stehen, und mit einer ordnungsgemäßen, spezifischen und richterlich genehmigten Zugangsberechtigung. Der Staatsanwalt kann durch eine spezifische Bestimmung um den Datenzugang als einstweilige Verfügung ersuchen, falls dies aufgrund besonderer Umstände, die ansonsten die Strafermittlung gefährden könnten, nötig ist. In diesem Fall muss die Entscheidung des Staatsanwalts jedoch gemeinsam mit den benötigten Daten von einem Richter innerhalb von 48 Stunden bestätigt werden. Sollte der Richter die Bestimmung des Staatsanwalts nicht bestätigen, so werden alle zugänglich gemachten Daten zerstört.

Der sehr ausführliche Prozess des Zugangs zu gespeicherten Daten durch Staatsanwälte steht im Widerspruch mit Artikel 16 des Entwurftextes, der „im Fall einer Bedrohung der nationalen Sicherheit“ den Antrag auf gespeicherte Daten durch „bestimmte Behörden, die in den Gesetzen zur nationalen Sicherheit näher erklärt werden“ erlaubt. Die Unklarheit dieses Artikels wurde in der öffentlichen Debatte kritisiert, da die Teilnehmer befürchten, dies könne Spielraum für benachteiligenden Zugang durch die rumänischen Geheimdienste lassen.

Was den Typus der gespeicherten Daten betrifft, so ist der rumänische Entwurf bloß eine Übersetzung der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Die öffentliche Erhebung endet am 10. Mai, so dass der Text durch die Regierung genehmigt und zur Betrachtung an das Parlament geschickt werden könnte.


Draft law on data retention by public electronic communication providers (only in Romanian, 04.2007)


MCIT Publicly Debates the Retention of Data Generated or Processed in Connection with the Provision of Publicly available electronic communications services or of public communications networks (26.04.2007)


EDRI - Member APTI - Romania - Opinion of the draft data retention law (only in Romanian, 9.05.2007)

Trackback URL fĂĽr diesen Eintrag:

http://www.unwatched.org/trackback/477