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Startseite » EDRi-gram Nr. 5.9, 9. Mai 2007

RapidShares klagt die deutsche Gesellschaft der Rechteigentümer

Verfasst von sac am 9. Mai 2007 - 14:51

Die RapidShare AG hat die Deutsche Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) geklagt, um die rechtliche Situation bei Free File Hosting in Deutschland zu klären.

Der Gegenangriff von Rapidshare, eines weithin bekannten Free File Hosting Anbieters, folgt auf die Klage, die GEMA in Deutschland im Januar 2007 wegen der Ausgabe von MP3-Files auf rapidshare.com eingebracht hatte. GEMA konnte im ersten Prozess eine einstweilige Verfügung erreichen, die trotz Berufung im März vom Amtsgericht Köln bestätigt wurde.

Das Amtsgericht in Köln kam zu der Ansicht, dass Rapidshare sich Urheberrechtsverletzungen schuldig gemacht hatte, auch wenn die Werke von Nutzern und nicht vom Anbieter raufgeladen worden waren.

Als Folge der GEMA-Aktion war Rapidshare gezwungen, die Verbreitung von Werken aus dem GEMA-Katalog einzustellen und das Heraufladen dieser Werke aktiv zu überwachen.

Rapidshare argumentiert, dass dies schlichtweg unmöglich sei und auch nicht im deutschen Urhebergesetz aufscheint. Rapidshares CEO Bobby Chang ist der Meinung, dass Leute das Recht haben, Kopien ihrer Musik anzufertigen und dass es praktisch unmöglich sei zwischen legalen und unautorisierten Verwendungen von MP3s zu unterscheiden.

„Wir sind zuversichtlich, dass der Streit mit GEMA beigelegt werden und gleichzeitig der Innovation Tribut gezollt werden kann,“ sagte Chang.


Rapidshare sues rights holders (19.04.2007)


RapidShare AG Pressemitteilung (18.04.2007)

unwatched: Temporäre gerichtliche Verfügung gegen RapidShare.de (31.01.2007)

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