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Startseite » EDRi-gram Nr. 5.8, 25. April 2007

Ausgleich für das Urheberrecht beim EU Projekt für Digitale Bibliotheken

Verfasst von sac am 25. April 2007 - 12:51

Am 18. April 2007 hat sich die hochrangige Expertengruppe der EU zu Digitalen Bibliotheken, der wichtige Interessensvertreter wie dem Bund Europäischer Verleger, die British Library, die Deutsche Nationalbibliothek und Google angehören, auf ein Handhabungsmodell bei Copyright für digitalisierte Werke geeinigt.

Die hochrangige Expertengruppe, die 2006 von der Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Vivanne Reding, ins Leben gerufen worden war, berät die Kommission bei Fragen in Bezug auf Digitalisierung, Online Zugänglichkeit und die digitale Erhaltung kulturellen Materials. Diese Maßnahme ist Teil der Initiative für Europäische Digitale Bibliotheken, die im Juni 2005 von der Europäischen Kommission gestartet wurde zur Erhaltung von kulturellem und wissenschaftlichem Erbe in Europa, das in geschlossenen Netzwerken online zugänglich gemacht wird.

Im Februar 2007 verabschiedete die Kommission ein Kommunique namens „Wissenschaftliche Information im Digitalen Zeitalter: Zugang, Verbreitung und Erhaltung“, um neue Wege zur Förderung besserer Zugänglichkeit zu wissenschaftlichen Informationen zu untersuchen und zu unterstützen, und um Forschungsergebnisse für zukünftige Generationen digital zu erhalten.

“Der Schutz Geistigen Eigentums ist wichtig, damit Kreativität und Innovation in einer wissensbasierten Wirtschaft angeregt werden. Die Lösung von Copyright Problemen in einer Online-Umgebung ist daher entscheidend, wenn wir die Vision von einer Europäischen Digitalen Bibliothek Realität werden lassen wollen,“ sagte Reding.

Das Modell, das die Gruppe vorschlägt, deckt derzeit verwaiste Werke (Werke ohne bekannten Rechteinhaber) und vergriffene Werke (die nicht mehr verkauft werden) ab, läßt aber Raum für weitere Abdeckungen kommerzieller Veröffentlichungen

In Bezug auf die verwaisten Werke schlägt die Gruppe nicht-legislative Lösungen wie Datenbanken vor, die Informationen über verwaisten Werken gewidmet sind, bessere Daten über Rechtsinhaber bei digitalem Material einzubinden, und bessere Verträge zwischen Interessensvertretern auszuhandeln. Man hat außerdem einige legislative Vorschläge durchgesehen um herauszufinden, unter welchen Umständen die Suche nach dem Besitzer eines verwaisten Werkes Sinn macht.

In Bezug auf die vergriffenen Werke schlägt die Gruppe eine Lösung in 4 Phasen vor, die auf einer Modell-Lizenz basiert (die in einem Anhang zum Bericht präsentiert wird), der Schaffung einer Datenbank solcher Werke, einem gemeinschaftlichen Ausgleichszentrums und einem Prozedere zur Klärung von Rechten.

Diesem Lösungsvorschlag zu Folge können die Rechteinhaber einer Bibliothek die Nutzungsrechte für ihre Werke gewähren, welche sie daraufhin digitalisiert und sie für andere Nutzer wie Museen, Universitäten, andere Bibliotheken oder HeimPCs zugänglich macht. Die Bibliothek mit den Nutzungsrechten trägt die Verantwortung dafür, die Gelder von den Nutzern einzutreiben und den Rechteinhaber zu bezahlen.

Die Höhe der Bezahlung wird nicht genau angegeben, aber manchem Quellen zufolge würde sie sich in der Höhe von 1 € pro Nutzung eines Werkes bewegen. Nichtsdestotrotz hängt der Betrag von den Verhandlungsbedingungen der einzelnen Lizenzen ab.


Report on Digital Preservation, Orphan Works and Out-of-Print Works, Selected Implementation Issues (18.04.2007)


Copyright deal clears way for European Digital Library (19.04.2007)


EU Copyright Group Seeks Solutions to Digitisation Roadblocks (20.04.2007)


Europe's Digital Library experts set to focus on copyright today (18.04.2007)


i2010: Digital Libraries Initiative - Europe's Cultural and Scientific Heritage at a Click of a Mouse

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