Der Erlass der französischen Regierung zur Vorratsdatenspeicherung – die nächste Big Brother Aktion

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Mi, 25/04/2007 - 12:42

Die französische Regierung bereitet während diesem Wahlkampf einen Erlass für die Einführung des Gesetzes zum Vertrauen in die Digitale Ökonomie (LCEN) vom 21. Juni 2004 vor, welches vorsieht, dass Webmaster, Hostingfirmen, Betreiber von Festnetz- und Mobiltelefonen und Internet Dienstanbieter alle Informationen über Internetuser und Telefonteilnehmer speichern und diese an die Polizei oder den Staat weitergeben; alles was es dafür braucht, ist eine einfach Aufforderung.

Der derzeitige Text sieht die Vorratsdatenspeicherung für ein Jahr vor; europäischen Bürgerrechtsgruppen wie dem EDRI-Mitglied IRIS zufolge geht das soweit, dass sogar die die Passwörter, die bei der Registrierung eines Telefondienstes oder eines Internetaccounts angegeben werden müssen, oder Zahlungseinzelheiten wie Summe, Datum und Art der Zahlung gespeichert werden.

Dadurch wird ganz offensichtlich die Identifizierung jeder Person in Frankreich erzwungen, die irgendeine Modifikation in einem Blog, einem Chatroom oder im Netz vorgenommen hat, sowie die systematische Aufzeichnung von allem, was online gestellt, geändert oder gelöscht wird – was aus technischer und auch wirtschaftlicher Sicht praktisch unmöglich ist. Dazu kommt, dass Kapitel 2 des Entwurfs vorschreibt, dass die von den ISPs und Hostingfirmen gespeicherten Daten von der Polizei bezogen werden und zusätzlich für eine Dauer von drei Jahren in den automatisierten Verarbeitungssystemen behalten werden können, die vom Innenministerium und vom Verteidigungsministerium zur Verfügung gestellt werden. All dies geschieht zu einem Zeitpunkt, an dem der Polizei bereits ausgeweitete Vorrechte zugestanden wurden, während keinerlei Maßnahmen zum Datenschutz der gespeicherten Daten gesetzt werden.

Besorgniserregend ist auch, dass der Text derart unklar formuliert ist. „Wir hätten gerne einige Klarstellungen in Bezug auf die Art von Daten, die die Betreiber einbehalten müssen, weil das Risiko ihrer strafrechtlichen Haftungspflicht in Betracht gezogen werden muss, falls es zu einer rechtlichen Entscheidung über Verletzungen des Datenschutzes kommt,“ sagte Dahlia Kownator, die Gesandte von AFA (Vereinigung französischer ISPs); sie glaubt außerdem, dass eine Harmonisierung der Regelungstexte auf nationaler und europäischer Ebene stattfinden sollte.

Dieser Prozess wäre auch mit extrem hohen Kosten verbunden. Bei einem Treffen, das von den Innen- und Finanzministerien am 8. März 2007 organisiert worden war, schätzen die Experten die Kosten für Personal und Speicherkapazität auf bis zu einige Millionen Euro pro Jahr.

Die Sanktionen bei Nichteinhaltung oder Passivität wären ebenfalls sehr hoch; französische Inernet ISPs und Websites könnten mit Strafen bis zu € 375 000 rechnen, ihre Manager mit einjährigen Haftstrafen und Strafen bis zu € 75 000, dazu kommt die Schließung ihrer Firmen und das Verbot jeder Handelstätigkeit.

IRIS zufolge würde diese Maßnahme – neben diesen offensichtlichen negativen Auswirkungen – auch die Abschreckung der französischen ISPs mit sich bringen, was wiederum sehr vorteilhaft für die großen internationalen Spieler ist.


Retention of identification and connection data: more and more and over longer time periods - IRIS press release (only in French, 20.04.2007)


Debate on the information data retention (only in French, 20.04.07)


Does the State want to kill the Internet in France (only in French, 20.04.2007)

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