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EDRI-gram Nr. 5.8, 25. April 2007 |
Europäisches Parlament bewilligt IPRED2 in der ersten Gesetzeslesung
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Mi, 25/04/2007 - 12:30
Die EU-Richtlinie zur Durchsetzung von Geistigen Eigentumsrechten (IPRED2) einschließlich der Änderungen, die aufgrund eines Berichts von Nicola Zingaretti (PES) vorgenommen wurden, wurde heute vom Europäischen Parlament in seiner ersten Gesetzeslesung mit 374 Stimmen dafür, 278 Stimmen dagegen und 17 Enthaltungen durchgebracht. Unglücklicherweise wurden die Vorschläge einer Allianz von Bibliotheken, Verbrauchern und Innovatoren, zu der auch die 8000 Personen gezählt werden, die die Petition auf eurocrime.eu unerzeichnet haben, vom Parlament nicht berücksichtigt, obwohl das Abstimmungsergebnis viel knapper ausfiel als erwartet. Die Reichweite der Richtlinie beinhaltet nach wie vor Markennamen, Datenbank- und Designrechte, sowie das Urheberrecht und geschützte Marken. Haftpflichten für Software und Serviceprovider werden möglich, weil auch die Anstiftung zu Verstößen gegen ein Geistiges Eigentumsrecht kriminalisiert wird. Jonas Maebe, Analytiker bei FFII, sagte dazu: „Heutzutage wird „Anstiftung“ nur in einigen Mitgliedsstaaten und in Ausnahmefällen wie Hassreden als kriminell angesehen. Die Ausweitung von Geistigen Eigentumsrechten auf diese Ebene stellt eine besorgniserregende Entwicklung dar. Der Paragraph zur Anstiftung erinnert außerdem an das US-amerikanische „Verleitungsgesetz“, durch das MP3 Player wie iPod illegal zu werden drohten.“ Der Kampf schwenkt nun zur ersten Lesung im Rat der Europäischen Union, und dann wieder zum EU Parlament zur zweiten Lesung. Zahlreiche Mitgliedsstaaten haben in den letzten Wochen heftigen Widerstand gegen IPRED2 kundgetan, wobei Großbritannien und die Niederlande an vorderster Front zu finden waren.
unwatched: Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments nimmt IPRED2 an.(28.03.2007) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/459
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