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Startseite » EDRi-gram Nr. 5.7, 12. April 2007

Frankreich richtet die DRM-Regulierungsbehörde ein.

Verfasst von sac am 12. April 2007 - 16:16

Die unabhängige Behörde, die im neuen französischen Gesetz zum Urheberrecht (DADVSI) vorgesehen ist, wurde in den letzten Tagen der Villepin-Regierung gegründet. Diese Behörde zur Regulierungen der DRMs (Autorité de régulation des mesures techniques - ARMT) soll die Interoperabilität der DRM-Systeme sicherstellen und Privatkopien genehmigen.
Auch wenn das Gesetz seit August 2006 in Kraft ist, wurde das offizielle Dokument, durch das die Behörde geschaffen wird, erst am 4. April 2007 im Amtsblatt veröffentlicht; ein paar Tage später rief das Kulturministerium die neue Instanz offiziell ins Leben. ARMT wird laut dem DADVISI-Gesetz für die Aufsicht darüber verantwortlich sein, dass die DRM-Systeme bei der Verwendung künstlerischer Werke keinerlei zusätzlichen Einschränkungen zu jenen bedeuten, die von den Inhabern des Urheberrechts ausdrücklich formuliert worden sind.
ARMT wird von sechs Mitgliedern gebildet, die für ein sechsjähriges Mandat nominiert sind. Die ersten Mitglieder der Behörde werden bereits einer Überprüfung unterzogen. Julien Dourgnon von der Konsumentenschutzvereinigung „UFC – Que Choisir“ weist darauf hin, dass es erhebliche Interessenkonflikte bei einigen Kommissionsmitgliedern gibt, besonders durch die Nominierung des Präsidenten der Kommission für Privatkopienabgaben, Tristan d’Albis.
Der französische Kulturminister schien mit der Schaffung der neuen Behörde äußerst zufrieden zu sein, auch wenn die Debatte über die Interoperabilität seit den Gesprächen im letzten Jahr lauter geworden ist. Die kürzliche Entscheidung von EMI und Apple, DRM-freie Musik für ihre iTunes-Dienste zuzulassen könnte bedeuten, dass die neue Kommission nicht allzuviel zu tun haben wird.
AMRT soll eine entscheidenden Rolle spielen wenn es darum geht, das Urheberrecht mit den Verbraucherrechten abzustimmen. Sie soll die Mindestanzahl der Privatkopien eines Werkes für Verbraucher festlegen. Verbraucher und andere Zielgruppen der Ausnahmen für Privatkopien (wie behinderte Personen oder Bibliothekare) können bei der Behörde Beschwerde einreichen.
Einer der Hauptakteure in der französischen Interoperabilitätsdebatte, „UFC-Que Choisir“, hat die Art und Weise angefochten, in der neue Kommission unter dem neu angenommenen Urheberrechtsgesetz arbeiten wird, weil die Verbrauchervereinigungen nicht das Recht haben, bei der neuen Behörde Beschwerde über Interoperabilitätsangelegenheiten einzureichen.

Decree no.2007-510 from 4 April 2007 concerning the creation of ARMT (only in French, 6.04.2007)

An arbiter for solving the private copy disputes (only in French, 06.04.2007)

The Government didn't really understood anything about Internet (only in French, 6.04.2007)

unwatched: Neues französisches Datenschutzgesetz stellt Apple zufrieden.(5.07.2006)

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