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Startseite » EDRi-gram Nr. 4.2, 2. Februar 2006

Slowenischer Geheimdienst führt illegale Abhörung durch

Verfasst von sac am 2. Februar 2006 - 6:00

Das slowenische Verfassungsgericht gab am 8. Dezember 2005 eine Entscheidung heraus, die ermittlen soll, ob die SOVA (slowenischer Geheimdienst) 1996 eine verdächtige Person illegal abgehört hat, die später für die illegale Herstellung und den Handel mit Drogen verhaftet wurde. Die belastendsten Beweise gegen den Angeklagten stellten die Telefongespräche dar, die von SOVA für die Polizei aufgezeichnet wurden.

Die Abhörung und Aufzeichnung der Telefongespräche wurden auf eine Art und Weise durchgeführt, die die Möglichkeiten des Missbrauchs nicht ausschloss (Montage, Löschen, späteres Hinzufügen von Aufnahmen; auch konnte die Verteidigung die Transskription der Telefongespräche nicht untersuchen, da die Dokumente als vertraulich gekennzeichnet waren.

Von 1993 bis zum 11. April 1997 hörte SOVA, auf der Grundlage eines vertraulichen Abkommens, Telefongespräche ab und nahm diese für die Polizei auf, die über keine adäquate Ausrüstung verfügte.

Das slowenische Verfassungsgericht schrieb: „Durch das Abhören und Aufzeichnen von Telefongesprächen, durchgeführt von SOVA und nicht von der Polizei, wurde das Recht des Klägers auf Privatsphäre laut Artikel 35 und das Recht auf Briefgeheimnis laut Artikel 37 übertreten.“ ... „die Probleme, welche repressive Organe mit technischer Ausrüstung haben, sollte kein Grund für solch untragbare Verletzungen der Privatsphäre, des Briefgeheimnisses und anderer Kommunikationsmittel sein. Verletzungen der Menschenrechte sind in Strafverfahren nicht erlaubt, selbst im Falle ‚extremer Notwendigkeit’.“
Verblüffend ist, dass in den großen slowenischen Medien keine Berichte über das Urteil des Verfassungsgerichts geschalten wurden.


The whole text of the decision (in Slovenian language only)

(Contribution by Aljaz Marn Privacyblog.net - Slovenia )

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