Europarat beschäftigt sich mit den Auswirkung technischer Maßnahmen auf Menschenrechte.

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Do, 12/04/2007 - 16:09

Mit seinem siebten Treffen, das vom 26. bis 27. März 2007 in Straßburg stattfand, will die „Spezialistengruppe für Menschenrechte in der Informationsgesellschaft“ (MC-S-IS) sein Mandat für weitere zwei Jahre verlängern, was in ihrer überarbeiteten Satzung bestätigt wird. An der Zusammenstellung der Gruppe ändert sich unter den abstimmenden Mitgliedern wenig (den Mitgliedsstaaten des CoE). EDRI bleibt ein nichtstaatlicher Beobachter der MC-S-IS Gruppe. Für 2007 hat die Gruppe Thomas Schneider (Bundesamt für Kommunikation Schweiz) als Vorsitzenden gewählt, der – inter alia – in der Schweizer Delegation für WISI und dann IGFi aktiv war; Michael Truppe vom österreichischen Bundeskanzleramt wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden ernannt.
Laut ihrer überarbeiteten Satzung, die sich direkt vom Kyiver Aktionsplan ableitet, der bei der 7. Europäischen Ministerkonferenz zu Vorgehensweise in den Massenmedien (Kyiv, 10.-11. März 2005) verabschiedet wurde, wird sich ein wichtiger Teil des Mandats der MC-S-IS Gruppe in 2007-2008 mit technischen Maßnahmen und deren Auswirkungen auf Menschenrechte widmen. In Bezug auf Inhaltskontrolle soll die Gruppe „den Gebrauch und die Auswirkungen von technischen Filterungsmaßnahmen bei verschiedenen Inhaltstypen in der Online-Umwelt analysieren, mit besonderem Augenmerk auf § 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, und bei Bedarf konkrete Vorschläge einbringen“. Zum geistigem Eigentum soll das Mandat „einen Bericht zu aufkommenden Themen und Trends vorbereiten, der sich einerseits auf den Schutz der Rechte auf geistiges Eigentum und den Gebrauch technischer Sicherheitsmaßnahmen im Kontext der Entwicklung neuer Kommunikations- und Informationssysteme (und dem Internet) konzentriert, und andererseits auf das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und freien Informationsfluss, Zugang zu Wissen und Bildung, die Förderung von Forschung und wissenschaftlicher Entwicklung und den Schutz und die Förderung der Diversität kultureller Ausdrucksweisen und künsterlischer Schöpfungen und, falls angebracht, konkrete Ansätze für weitere Maßnahmen in diesem Gebiet einbringt“.
Die Formulierung dieser Satzung ist in sich vielversprechend, besonders wenn es um IP Fragen geht, wo es heißt, dass der Kontext und die Einschränkung, innerhalb derer IPRi (neu?) überlegt und implementiert werden soll. Diese Ansicht stimmt mit dem allgemeinen Hintergrund des CoE des Respekts und der Verfechtung der Menschenrechte überein. Ähnlich vielversprechend nehmen sich erste Gespräche beim März Treffen 2007 der MC-S-IS Gruppe zum technischen Filtern von Inhalten aus, wo eine große Mehrheit der teilnehmenden Staaten ernsthaften Bedenken sowohl über die Nützlichkeit technischer Filterungsmaßnahmen als auch deren Kompatibilität mit § 10 des ECHR äußerten. Hier gibt es wieder eine Übereinstimmung mit dem allgemeinen Profil der Vertreter der Staaten, die zum Großteil eher über einen Medien/Jus/Menschenrechts-Hintergrund verfügen als einen technischen oder geschäftlichen oder industriellen Hintergrund. Daher sind der CoE und die MC-S-IS Gruppe im Prinzip ein eher „menschenrechtsfreundliches“ Forum als viele andere regionale oder internationale Arenen, wenn es um die Regulation der Informationsgesellschaft geht.
Aber dennoch: wenn es um praktische Richtlinien oder Empfehlungen geht, riskieren der CoE und seine MC-S-IS Gruppe, in die Falle des „Multiinteressensvertreter Steuerungssyndroms“ in diesen Fragen zu tappen. Sei es der Einfluss des WISIS und seine Nachbereitungsprozesse – vor allem das IGFi – oder sei es Teil des allgemeinen neoliberalen Globalisierungstrends, der sich auf beinahe jede internationale Organisation oder jedes Forum auswirkt und inter alia von einer Verlagerung von bindenden und haftbaren öffentlicher Politik und nachträglicher Gesetzgebung hin zu einer eher undurchsichtigen, soft-law vorab Regelung, die eher von privaten Interessen getrieben wird und durch technische Mechanismen implementiert wird, charakterisiert wird, fest steht, dass die Achtung der Menschenrechte und die Förderung der öffentlichen Interessen in der Praxis ziemlich theoretisch werden könnte.
Hier beginnt die wichtige Aufgabe von Beobachtern wie EDRI bei Fragen digitaler Rechte, oder anderer eher „klassischer“ Mainstreammedien, um nur die zu nennen, die sich aktiv an MC-S-IS treffen beteiligen. Hier beginnt auch die Wichtigkeit, an solchen Arbeitsgruppen wie MC-S-IS teilzunehmen, in den frühen Stadien der Politik, damit die Chance auf erfolgreiche – wenn auch begrenzte - Maßnahmen bestehen bleibt. Durch diese Erfahrung als Beobachter seit 2005 bei sowohl CoE CAHSI als auch MC-S-IS Spezialistengruppen kann EDRI bestätigen – auch wenn wir noch weit davon entfernt sind, mit den Ergebnissen der Gruppen vollständig zufrieden zu sein – dass Dokumente (Empfehlungen, Erklärungen oder Richtlinien) zu Menschenrechten in der Informationsgesellschaft, die letztendlich zur Verabschiedung beim CoE Ministerkomitee eingereicht werden, erfolgreich von ersten Entwürfen, die in vielen anderen Foren wenig Hoffnung für die Vertreter der digitalen Rechte zurückgelassen hätten, zu tiefgreifend abgeänderten Schriftstücken geworden sind.

CoE MC-S-IS public website

unwatched: In Richtung eines neuen CoE-Instruments zur Kinderbevollmächtigung im Netz(15.03.2006)

(Beitrag von Meryem Marzouki, EDRI-Mitglied IRIS - Frankreich)

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