Am 16. März 2007 haben die bulgarischen Spezialeinheiten zur Bekämpfung organisierter Verbrechen die großen ISPs damit beauftragt, den Zugriff von und auf die Webseite arenabg.com, einen Torrent Tracker, der von den USA aus betrieben wird, zu sperren, da sie angeblich die Quelle von Urheberrechtsverletzungen war. Nur drei ISPs akzeptierten den Auftrag; die restlichen befanden die Maßnahme für illegal.
Die Polizei zog die Verordnung nach einigen Tagen zurück, nachdem viel Kritik von Anwälten eingegangen war, die die Legalität eines solche Schrittes anzweifelten. EDRI-Mitglied ISOC Bulgarien war die einzige Organisation von Internetnutzern, die diese Maßnahmen öffentlich kritisierte.
Die Polizei verhaftete außerdem den Besitzer der Website, der jedoch vom Gericht freigesprochen wurde, weil die Polizei keinerlei Beweise dafür vorlegen konnte, dass „der Angeklagte das Urheberrecht in irgendeiner Weise verletzt hat“.
Einer der Hauptpunkte in der Diskussion war, ob die Technologien, die bei File Sharing und dem Filtern des Webverkehrs eingesetzt werden, legal akzeptabel sind.
In ihrem Artikel “Technologie vs Gesetz” gibt Nelly Ognyanova, Dozentin für Medienrecht an der St. Kliment Ohridski Universität in Sofia zu bedenken, dass „es für die Schaffung und Verbreitung von Technologien keinerlei Haftungspflicht gibt, wenn diese einen legalen Verwendungszweck haben. Es gibt eine Haftungspflicht, wenn man gegen das Gesetz verstößt.“
Die bulgarischen Behörden stellen Torrents und Piraterie gleich, auch wenn Torrents tatsächlich nützlich für die Erhaltung einer raschen und effizienten Kommunikation sind. Die Tatsache, dass urheberrechtlich geschützte Daten über sie weitergegeben werden können, macht sie als Instrumente nicht illegal. Der Akt des File Sharing ist illegal, nicht die Technologie, die dazu benutzt wird.
Nelly Ognyanova ist außerdem der Meinung, dass der Datenschutz nicht weniger wichtig ist als der Schutz geistigen Eigentums und dass es eine gewisse Proportionalität zwischen den Einschränkungen der Rechte einer Person und der Schwere des angeblichen Vergehens geben muss.
Sie gibt auch zu bedenken, dass „die Internetprovider die letzten sind, die (für Internetinhalte) verantwortlich sind, falls sie überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können. Nichtsdestotrotz wurde den bulgarischen Providern befohlen, den Zugriff auf die Website arenabg.com zu filtern, die in den USA gehostet wird.“
Der bulgarische Innenminister hat versucht, die Polizeimaßnahmen mit dem Kampf gegen Piraterie und dem Schutz von Urheberwerken in Verbindung zu bringen. Er behauptete auch: „Zugangseinschränkungen zu Websites sind in Bulgarien verpönt, werden in Europa jedoch häufig eingesetzt.“
Die Rechtskommission des Europäischen Parlaments hat am 20. März 2007 einen Entwurf für die IPRED-Richtlinie angenommen, die „Verstöße in gewerbsmäßigen Ausmaßen“, die bisher die Verstöße gegen das Recht auf Geistiges Eigentum durch private Nutzer für private Zwecke mit eingeschlossen hatte, wurden jedoch nicht mitaufgenommen.
Nelly Ognyanova - Technology vs. Law(30.03.2007)
Nelly Ognyanova - A Global Initiative, Suspicious Methods (30.03.2007)
Internet Providers in Bulgaria pushed to limit unlicensed content distribution(16.03.2007)
IPRED2 adopted by the EP Legal Affairs committee(28.03.2007)
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