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EDRI-gram 5.7, 12. April 2007 |
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte befindet: Das Überwachen der Internetaktivitäten von Angestellten verletzt die M
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Do, 12/04/2007 - 16:02
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die walisische Regierung z.H. das Carmarthenshire College der Verletzung von Menschenrechten für schuldig befunden, weil es den Email- und Internetverkehr und Telefongespräche einer seiner Angestellten überwacht hat. „Die Entscheidung ist wichtig, weil sie die Notwenigkeit einer satzungsgemäßen Grundlage für jeden Eingriff bezüglich der privaten Nutzung einer Telekommunikationssystems durch einen Angestellten bekräftigt ... Die gesetzlichen Regelungen von Geschäftspraktiken (Teil von RIPA) erlauben es einem Arbeitgeber, Geschäftskommunikationen zu überwachen und abzuhören; daher wird vom Gericht gefolgert, dass die private Nutzung eines Telekommunikationssystems – mit der Annahme, dass diese unter akzeptable Verwendungsrichtlinien fällt – geschützt werden kann.“, sagte Dr Chris Pounder, ein Datenschutzspezialist bei Pinset Mansons. Das Gericht sprach Copland €3000 an Schadensersatzzahlungen zu und €6000 an Kostenrückerstattung. European Court of Human Rights - Copland vs. The United Kingdom(3.04.2007) EU court rules monitoring of employee breached human rights (5.04.2007) Court of Human Rights protects the private use of the Internet (4.04.2007) Monitoring of employee breached human rights, says European court(4.04.2007) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/447
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