Neuer Entwurf für die Rahmenentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung.

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Mi, 28/03/2007 - 12:10

Die Kommission erhielt vor kurzem auch einen völlig neuen Entwurf für die Rahmenentscheidung zum Datenschutz bei polizeilicher und juristischer Zusammenarbeit. Der Vorschlag wurde von der deutschen EU Ratspräsidentschaft eingebracht und bezieht sich auf den Datenschutz im Sicherheitsbereich.
Der Entwurf, der von Statewatch veröffentlicht wurde, beinhaltet die Schaffung einer vorrangigen Aufsichtsbehörde für alle Datenbanksysteme zur Strafverfolgung, die vom EU-Rat geleitet werden soll und deren Hauptaugenmerk darauf gerichtet sein soll, die legale Weitergabe von Daten zwischen Strafverfolgern zu gewährleisten.
Allerdings hat Deutschland dem Entwurf eine Klausel zugefügt, die die Weitergabe von Daten durch die Polizei an Nicht-Mitgliedsstaaten implementieren würde, auch wenn die Rahmenentscheidung durchgesetzt wird. Darüber hinaus heißt es im Vorschlag, alle Behörden, „die gezielt im Bereich der nationalen Sicherheit tätig sind“, wären davon ausgeschlossen.
Auch wenn dieser Vorschlag den Bürgern den Zugriff auf jene Daten gewährt, welche die Sicherheitsbehörden über sie gesammelt haben, erlaubt er keineswegs den Zugriff auf die enthaltenen Informationen, weil ein solcher Zugriff möglicherweise die Tätigkeit der Ermittler beeinträchtigen, eine Verletzung der Geheimhaltungsauflagen darstellen oder den nationalen Frieden, die nationale Sicherheit oder die natürlichen Interessen gefährden könnte.

German government wants more exceptions to EU data protection for security reasons (20.03.2007)

Proposal for a Council Framework Decision on the protection of personal data processed in the framework of police and judicial cooperation in criminal
matters (13.03.2007)

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