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EDRIgram Nr. 5.6; 28. März 2007 |
Google schränkt die Frist für Vorratsdatenspeicherung bei Suchdaten ein.
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Mi, 28/03/2007 - 11:57
Nach Beratungen mit Datenschutzgruppen in Europa und den USA hat Google entschieden, die Frist für die Vorratsdatenspeicherung für Daten, die mit Nutzern und deren Suchanfragen in Zusammenhang stehen, auf 18 bis 24 Monate zu reduzieren. Derzeit speichert Google Information über Suchanfragen gemeinsam mit IP-Adressen, die zur Identifizierung der Person hinter einer Suchanfrage weiterverwendet werden können. „Wenn Sie bei Google suchen, sammeln wir Informationen über Ihre Suche wie z.B. die Suchanfrage selbst, IP-Adressen und Einzelheiten über Cookies“, erfuhr man in einem Blogpost, der von Peter Fleischer, dem Datenschutzanwalt der Firma in Europa, und Nicole Wong, deren stellvertretende juristische Beraterin verfaßt wurde. Richard Clayton, ein Forscher an der Universität Cambridge, der sich auf die Rückverfolgbarkeit im Web spezialisiert hat, sieht Googles Initiative als einen guten aber noch nicht ausreichenden Schritt an, da er der Meinung ist, dass es keine wirkliche Rechtfertigung dafür gibt, die Daten für zwei Jahre zu speichern. Er glaubt, dass die Firma die Europäische Richtlinie ausnützt, um die zeitlichen Fristen zur Datenspeicherung zu begründen und die Daten behalten zu können, und dass der wahre Grund tatsächlich im finanziellen Bereich liegt und in Zusammenhang mit den Kosten der Anonymisierung der Suchanfragen steht. „Es gibt eigentlich keinerlei Hinweis, ob sich diese Richtlinie überhaupt auf Websearchlogs anwenden lässt“ sagte er. Google gibt an, dass man mit der Setzung dieser Maßnahme „die richtige Balance zwischen zwei Zielen erreicht: Googles Dienste für den Nutzer weiterhin zu verbessern und gleichzeitig mehr Transparenz und Sicherheit über unsere Vorratsspeicherungspraktiken zu schaffen“, wie Fleischer und Wong wissen ließen. Allerdings fügten sie hinzu, dass „Datenschutzgesetze in Zukunft uns möglicherweise dazu verpflichten werden, Logs für längere Zeiträume zu speichern“. Yahoo andererseits gab bekannt, dass man die Daten so lange speichern würde, wie in der EU-Richtlinie vorgesehen, machte aber keinerlei Angaben darüber, was nach 24 Monaten damit geschehe. „Wir prüfen die Europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die europaweit in Kraft tritt. Diejenigen unserer Dienste, die von der Richtlinie abgedeckt werden, werden sich in Übereinstimmung mit den Gesetzen befinden, so wie sie in jedem Land, in dem wir präsent sind, ausgelegt werden.“ lautete die Stellungnahme von Yahoo. Taking steps to further improve our privacy practices (14.03.2007) Privacy bodies back Google step (15.03.2007) Google will delete search identifiers after two years (20.03.2007) Google Log Retention Policy FAQ (14.03.2007) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/437
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