Nach Beratungen mit Datenschutzgruppen in Europa und den USA hat Google entschieden, die Frist für die Vorratsdatenspeicherung für Daten, die mit Nutzern und deren Suchanfragen in Zusammenhang stehen, auf 18 bis 24 Monate zu reduzieren.
Derzeit speichert Google Information über Suchanfragen gemeinsam mit IP-Adressen, die zur Identifizierung der Person hinter einer Suchanfrage weiterverwendet werden können. „Wenn Sie bei Google suchen, sammeln wir Informationen über Ihre Suche wie z.B. die Suchanfrage selbst, IP-Adressen und Einzelheiten über Cookies“, erfuhr man in einem Blogpost, der von Peter Fleischer, dem Datenschutzanwalt der Firma in Europa, und Nicole Wong, deren stellvertretende juristische Beraterin verfaßt wurde.
Das Unternehmen hat angekündigt, dass es seine Vorratsdatenspeicherung einschränken würde, indem man die IP Adressen, die in Zusammenhang mit den Suchanfragen stehen, nach 18 – 24 Monaten löschen werde. Die Suchinformationen selbst werden nach wie vor so lange gespeichert werden, wie es als nötig erachtet wird.
„(...) bis wir von rechtlicher Seite dazu aufgefordert werden, die Daten für längere Zeit zu speichern, werden wir unsere Serverlogs nach einer bestimmten zeitlichen Frist anonymisieren. Wir werden die Daten des Serverlogs weiterhin behalten, diese Daten aber sehr stark anonymisieren, damit sie nach 18 bis 24 Monaten nicht mehr mit einzelnen Nutzern in Verbindung gebracht werden können“ sagten Fleischer und Wong.
Datenschutzbefürworter bewerteten diese Maßnahme als positiv. „Es handelt sich um die Art von Maßnahmen, für die wir seit Jahren plädieren“, lautete die Stellungnahme von Ari Schwartz, dem stellvertretenden Direktor des CDT gegenüber der BBC.
Peter Fleischer sagte, die Firma werde die Informationen bis zu 24 Monate lang speichern, um mit der EU Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Übereinstimmung zu bleiben, welche den Mitgliedsstaaten dem Mandat unterstellte, Gesetze zu verabschieden, die ISPs dazu zwingen würden, bestimmte Kundendaten für einen Zeitraum zwischen sechs Monaten und zwei Jahren zu speichern.
Datenschutzgruppen zeigen sich nach wie vor besorgt über die Tatsache, dass die Daten, die von Google oder anderen Suchmaschinen oder Webfirmen gesammelt werden, zur Überwachung der Online-Gewohnheiten von Personen verwendet werden könnten.
Richard Clayton, ein Forscher an der Universität Cambridge, der sich auf die Rückverfolgbarkeit im Web spezialisiert hat, sieht Googles Initiative als einen guten aber noch nicht ausreichenden Schritt an, da er der Meinung ist, dass es keine wirkliche Rechtfertigung dafür gibt, die Daten für zwei Jahre zu speichern.
Er glaubt, dass die Firma die Europäische Richtlinie ausnützt, um die zeitlichen Fristen zur Datenspeicherung zu begründen und die Daten behalten zu können, und dass der wahre Grund tatsächlich im finanziellen Bereich liegt und in Zusammenhang mit den Kosten der Anonymisierung der Suchanfragen steht.
„Es gibt eigentlich keinerlei Hinweis, ob sich diese Richtlinie überhaupt auf Websearchlogs anwenden lässt“ sagte er.
Google gibt an, dass man mit der Setzung dieser Maßnahme „die richtige Balance zwischen zwei Zielen erreicht: Googles Dienste für den Nutzer weiterhin zu verbessern und gleichzeitig mehr Transparenz und Sicherheit über unsere Vorratsspeicherungspraktiken zu schaffen“, wie Fleischer und Wong wissen ließen. Allerdings fügten sie hinzu, dass „Datenschutzgesetze in Zukunft uns möglicherweise dazu verpflichten werden, Logs für längere Zeiträume zu speichern“.
Yahoo andererseits gab bekannt, dass man die Daten so lange speichern würde, wie in der EU-Richtlinie vorgesehen, machte aber keinerlei Angaben darüber, was nach 24 Monaten damit geschehe.
„Wir prüfen die Europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die europaweit in Kraft tritt. Diejenigen unserer Dienste, die von der Richtlinie abgedeckt werden, werden sich in Übereinstimmung mit den Gesetzen befinden, so wie sie in jedem Land, in dem wir präsent sind, ausgelegt werden.“ lautete die Stellungnahme von Yahoo.
Taking steps to further improve our privacy practices (14.03.2007)
Privacy bodies back Google step (15.03.2007)
Google will delete search identifiers after two years (20.03.2007)
Google Log Retention Policy FAQ (14.03.2007)
Trackback URL für diesen Eintrag:
http://www.unwatched.org/trackback/437