Das französische Kulturministerium hat der Europäischen Kommission einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der die Anwendung des Rechts auf Erwiderung betrifft, welches in §6 IV des Gesetzes zu Digitaler Wirtschaft vom 21. Juni 2004 ('Loi pour la confiance dans l'économie numérique' oder LCEN), das die EU E-Commercerichtlinie implementiert hat, behandelt wird.
Im Wesentlichen sieht §6 IV vor, dass jede natürliche oder juristische Person, die direkt oder indirekt in einem Online-Kommunikationsdienst benannt wird, das Recht auf Erwiderung via demselben Dienst hat. Mit diesem sehr erweiterten Gültigkeitsbereich hat der französische Gesetzgeber die Online-Dienste in die Ordnung der Printmedien eingegliedert, eine Entscheidung, gegen die vom französischen EDRI-Mitglied IRIS während der Parlamentsdiskussion zum LCEN Einspruch eingelegt wurde. IRIS schlug vor, das Recht auf Erwiderung auf jene Umstände einzuschränken, in welchen fälschliche Informationen zur genannten Person preisgegeben werden, oder wenn sein(e) oder ihr(e) Ehre oder Ansehen in Mitleidenschaft gezogen wurden.
Wenn solche Einschränkungen in Erwägung gezogen worden wären, würde das französische Gesetz sich eher im Einklang mit den europäischen Entwicklungen zum Recht auf Erwiderung befinden. Eine Empfehlung des Europarates, die am 15. Dezember 2004 angenommen worden war, schränkt die Reichweite des Rechts auf Erwiderung auf das „Angebot einer Möglichkeit, auf jedwede Information in den Medien, die fälschliche Fakten über (die genannte Person) enthalten und die seine/ihre persönlichen Rechte verletzen, zu reagieren“. Auf EU Ebene wurde vom Europäischen Parlament am 12. Dezember 2006 eine Empfehlung verabschiedet, die das Recht auf Erwiderung in Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Gewerbe der Audiovisuellen und Online Informationsdienste beinhaltet. Das Dokument, das vom Rat vorgelegt wurde, betont Folgendes zum wiederholten Male: „Es ist für das Recht auf Erwiderung und äquivalente Lösungen zulässig, auf Online-Medien angewandt zu werden, und die spezifischen Merkmale des betroffenen Mediums und Dienstes zu berücksichtigen“. Die neue Richtlinie zu Audiovisuellen Mediendiensten von 2006 hat auch das Recht auf Erwiderung in den neuen Medien mit einbezogen; der Text bezog sich nur auf die fernsehähnlichen Dienste im Netz.
Der französische Verordnungsentwurf legt fest, dass dieses Recht auf Erwiderung gewährleistet wird, wenn die jeweilige Seite keine Möglichkeit zur direkten Erwiderung anbietet, wie Foren, Chatrooms etc. Das Gesetz deckt das Recht auf Erwiderung für das allgemeine Interesse oder eine dritte Partei nicht ab (ausgenommen sind Fälle, in denen es eine diesbezügliche Vollmacht gibt).
Der Antrag auf das Recht auf Erwiderung kann schriftlich - vorzugsweise per Einschreiben mit Empfangsbestätigung – innerhalb von drei Monaten ab Veröffentlichung des Artikels, der den Anstoß für den Antrag gegeben hat, beim Leiter der jeweiligen Seite eingebracht werden. Die Frist von drei Monaten ist nötig, um den Artikel in der Öffentlichkeit anerkennen zu lassen. Der Webmaster muss die jeweilige Erwiderung innerhalb von drei Tagen ab Erhalt des Antrags auf die Seite stellen; die Erwiderung muss „unter ähnlichen Bedingungen als jene der betroffenen Nachricht“ zugänglich sein und „als eine Folge des Rechts auf Erwiderung dargestellt werden“. Die Erwiderung muss an der gleichen Stelle auf der Seite zugänglich sein wie der ursprüngliche Artikel und für die gleiche Zeitspanne online bleiben.
Die Anwendungsverordnung enthält zwei umstrittene Klauseln. Eine besagt, dass die Person, die das Recht auf Erwiderung einfordert, diese Recht aufgeben kann , wenn der Webmaster einer Änderung oder Entfernung des jeweiligen Artikels zustimmt. Dadurch könnte Druck auf die Websites ausgeübt werden.
Eine weitere fragliche Klausel bezieht sich auf das Format der Erwiderungsnachricht. Das Recht auf Erwiderung besagt, dass sie höchstens so lang sein soll wie die ursprüngliche Nachricht und nicht über 200 Zeilen hinausgehen darf. Dies kann im Internet zu zahlreichen Interpretationen führen, da die Länge der Zeilen von der verwendeten Schriftart und den verwendeten Zeichen abhängt.
Die EU Mitgliedsstaaten müssen ihre Stellungnahme zu dieser Anwendungsverordnung bis Mitte Juni abgeben; danach wird der französische Kulturminister die Verordnung unterzeichnen oder sie entsprechend abändern. In jedem Fall würde dies erst nach den französischen Präsidentschaftswahlen geschehen.
Draft Decree on the right to reply applicable to online public communication services for the application of item IV of article 6 of law no. 2004-575 of 21 June 2004 (only in French)
Law n 2004-575 of 21 June 2004 for trust in digital economy (only in French, 22.06.2004)
IRIS - Analysis of Meryem Marzouki - the Law on electronic economy (LEN)
(only in French, 19.02.2003)
Council of Europe - Rec(2004)161 of the Committee of Ministers to member states on the right of reply in the new media environment (15.12.04)
Right to Reply: how to exercise it on the Net (only in French, 20.03.07)
Internet offers itself a right to reply (only in French, 20.03.07)
unwatched: Neue Empfehlung der EU bezieht sich auf das Recht auf Erwiderung in Online-Medien (20.12.2006)
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