Der Oberste Französische Gerichtshof sagt die Schaffung einer Datenbank über illegale Einwanderer ab

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Mi, 14/03/2007 - 14:22

In einer Entscheidung, die am 13. März veröffentlicht wurde, hob der Conseil d’État (das Oberverwaltungsgericht) jenen Ministerialerlass ("Arrêté") auf, mit dem das Innenministerium die ELOI-Akte angelegt hatte: eine Datenbank, die die Abschiebung illegaler Einwanderer vereinfachen soll. Am 2. Oktober 2006 strengten vier französische NGOs wegen diesem Fall eine Klage gegen den Innenminister an: CIMADE und GISTI (zwei Vereine, die für die Rechte von Immigranten kämpfen), LDH (die Französische Liga für Menschenrechte) und das französische EDRI-Mitglied IRIS. Während die Schaffung der Datenbank selbst laut dem Französischen Gesetzbuch für Immigration und Asyl (CESEDA) erlaubt ist, argumentieren die NGOs, dass die ELOI-Akte übertrieben ausführliche und unangemessene persönliche Daten über die Ausländer selbst, deren Kindern, die Bürger, bei denen sie sich aufhalten, und ihre Besucher in den Abschiebungshaftanstalten enthalte. Darüber hinaus sollen diese Daten für übertrieben lange Zeit gespeichert werden.

Während des Prozessverlaufs mußte das französische Innenministerium seine Einstellung relativieren und anerkennen, dass keinerlei Daten über gewisse Gruppen von Personen, die Abschiebungshaftanstalten besuchen, gesammelt werden dürfen (Parlamentsmitglieder, Sozialarbeiter, Ärtzte und eigens qualifizierte NGOS, wie Freiwillige von CIMADE). Das Ministerium musste außerdem akzeptieren, dass das Speichern von Besucherdaten für drei Monate anstatt für drei Jahre ausreichend ist; dies zeigt deutlich, wie willkürlich diese Zeitspanne ursprünglich festgesetzt worden war.

Die Entscheidung des Conseil d'État bezieht sich zu diesem Zeitpunkt jedoch lediglich auf eine Verfahrensfrage: wenn man in Betracht zieht, dass die Datenbank ein digitalisiertes Foto der illegalen Einwanderer enthalten hätte sollen, hätte das Innenministerium die Datenbank nicht nur durch einen einfachen Ministerialerlass schaffen dürfen, sondern hätte vielmehr einer administrativen Verfügung („Décret“) bedurft, die dem Conseil d'État nach Rücksprache mit dem CNIL, dem Französischen Datenschutzbüro, vorgelegt werden hätte sollen.

Neben der Tatsache, dass das Französische Verwaltungsgericht den französischen Innenminister Nicolas Sarkozy – der gerade für das französische Präsidentschaftsamt kandidiert – daran erinnerte, dass auch er die Gesetze einzuhalten habe, bestätigt diese Entscheidung, dass ein digitales Foto eine biometrische Kennung darstellt, auch wenn es nicht mit automatischer Gesichteserkennungssoftware bearbeitet wurde. Auch wenn die Entscheidung sich eher auf das CESEDA bezieht als auf das französische Datenschutzgesetz, ist dieser Beschluss des höchsten Verwaltungsgerichts durchaus von Bedeutung, da es in Frankreich keine offizielle Definition dafür gibt, was eine biometrische Kennung ist.

Am selben Tag der Entscheidung verkündete das Französische Innenministerium, dass man dem CNIL den neuen Entwurf zum Beschluss vorgelegt hätte, und dass „der Conseil d'État die Argumente, die ELOI-Datenbank stelle eine Verletzung grundlegender Rechte dar, für nicht gültig erklärt hat“. Diese Behauptung wird von den vier NGOs in einer Presseaussendung widerlegt, da der französische Gerichtshof wie üblich zuerst über Verfahrensfragen entschieden hätte, ohne dabei den Inhalt der Klage untersuchen zu müssen. Die NGOs gaben bekannt, dass die Aufrechterhaltung der Grundzüge der Datenbank in ihrer jetzigen Form genauso inakzeptabel wäre wie die frühere Akte. Sie rufen nun den CNIL und den Conseil d'État dazu auf, die Erhaltung der Grundrechte über die Versuchung der allgemeinen Katalogisierung von Personen zu stellen.


French ministry of Interior press release (in French only, 13.03.07)


Cancelling of ELOI file: after the victory of law, the CNIL and the Conseil d'État must make rights prevail (in French only, 13.03.2007)


IRIS dossier on the case, with all legal documents (in French only)

(Beitrag von Meryem Marzouki, EDRI Mitglied IRIS - Frankreich)

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