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Startseite » EDRi-gram Nr. 4.2, 2. Februar 2006

Französisches Anti-Terrorismus Gesetz ist nicht verfassungswidrig.

Verfasst von sac am 2. Februar 2006 - 6:00

Der französische Verfassungsrat urteilte am 19. Januar 2006, dass das neue Anti-Terror Gesetz, das von den französischen Senatoren eingebracht worden war, nicht verfassungwidrig ist.
Die Bedenken der Senatoren bezogen sich vor allem auf zwei Klauseln im Gesetz. Die erste war jene Klausel, die es der Polizei erlaubt, Kommunikationsdaten ohne jeglichen gerichtlichen Bescheid einzuholen, um terroristische Akte „zu verhindern und zu bestrafen“ (Artikel 6). Der Verfassungsrat fand nur die Entfernung des Wortes „bestrafen“ aus dem Artikel für notwendig, und betrachtet den Artikel ansonsten als mit der Verfassung übereinstimmend; er argumentiert, dass Verhinderung sehr wohl eine Aufgabe der Polizeikräfte darstelle, und schloss, dass der Artikel bereits genügend Schutzmaßnahmen beinhalte.
Die zweite Beanstandung betraf die Klausel, die es der Polizei erlaubt, automatisch Fahrzeuge auf französischen Strassen und Autobahnen zu überwachen und Lichtbildaufnahmen von den Nummernschildern und den Insassen der Autos zu machen – aus mehreren Gründen, die von der Bekämpfung von Terrorismus bis zur Identifikation von gestohlenen Fahrzeugen reichen. (Artikel 8). Wieder fand der Verfassungsrat keine konstitutionellen Mängel in dieser Klausel.
Dieses neue französischen Anti-Terror Gesetz sieht außerdem in Artikel 7 vor, dass das Innenministerium PNR Daten (Fluggastdaten), die bei jeder Reise zu Luft, Wasser oder mit der Eisenbahn in oder aus Nicht-EU Ländern gesammelt werden, bearbeiten darf. Die Verfassungsmäßigkeit dieser Klausel wurde nicht angefochten. Dieser Artikel hat das vorgebliche Ziel, „Grenzkontrollen zu verbessern und gegen illegale Einwanderung anzukämpfen“. Mit diesem Anti-Terror Gesetz, und mit dem Alibi des Kampfes gegen Terrorismus, kann Frankreich nun Einwanderer und sogar ausländische Ortsansässige direkt angreifen, besonders jene aus Nordafrika, da diese regelmäßig auf dem Schiffsweg reisen, um ihren Urlaub zu Hause zu verbringen. Frankreich ist damit das erste EU Land, das dem amerikanischen Beispiel der unilateralen Entscheidung folgt, PNR Daten and die US Zollbehörden und Grenzkontrollbehörden weiterzugeben, wie es das französische EDRI-Mitglied IRIS untersucht hat.


French constitutional council decision (only French, 19.01.2006)


IRIS press release (only French, 05.12.2006)


EDRI-gram 4.1: France adopts anti-terrorism law (18.01.2006)

(Contribution by Meryem Marzouki, EDRI-member IRIS - France)

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