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Startseite » EDRi-gram Nr. 5.4, 28. Februar 2007

Verstärkte Befugnisse für Europol verlangen nach verstärkten Datenschutzrichtlinien.

Verfasst von sac am 28. Februar 2007 - 14:29

Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx ist der Meinung, dass die Änderungen der rechtlichen Grundlagen des Europäischen Polizeiamtes (Europol), die das Europäische Parlament zur Ausweitung von dessen Befugnissen vorgeschlagen hat, mit entsprechenden Datenschutzregelungen einhergehen müssen.
Das Europäische Parlament hat Änderungen vorgeschlagen, die die Machtbefugnisse von Europol ausweiten würden, um den radikalislamistischen Terrorismus zu bekämpfen, der als größte Bedrohung für die Sicherheit in Europa angesehen wird.
Der Datenschutzbeauftragte findet, dass die Datenschutzbestimmungen für Europol und die Datenaustauschsregelungen einheitlicher und fairer gestaltete werden sollen, bevor diese Änderungen in Kraft treten können.
„Wir müssen sichergehen, dass der Austausch mit anderen EU-Behörden wie OLAF (dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung) auf einer einheitlichen Ebene von Datenschutz, guter Zusammenarbeit und unter Beobachtung geschieht.“ sagte Hustinx.
Einige seiner Empfehlungen lauteten, spezielle Auflagen und Beschränkungen in Hinblick auf Information, die von privaten Parteien bezogen wird, in die Entscheidung mit einzubeziehen um die Interoperabilität mit anderen Verarbeitungssystemen sicherzustellen.
Er empfahl außerdem, dass die Datenverarbeitung sich nicht nur auf die Einschätzung der Sachdienlichkeit von persönlichen Daten beziehen soll, die noch nicht eingestuft wurden, und dass Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden für den Zugriff auf Daten von Personen, die nicht vorbestraft sind.
„Der computergesteuerter Zugang und das Abrufen von Daten von anderen nationalen und internationalen Informationssystemen solle nur in gewissen Fällen erlaubt sein und nur unter strengen Auflagen.“ riet Hustinx.
Er betont auch, dass – wenn Europol in die paneuropäische Datenweitergabe einsteigt – die Unabhängigkeit des Datenschutzinspektors gewährleistet sein muss, der für die rechtmäßige Abwicklung des Datenverkehrs bei Europol verantwortlich ist.
Der Datenschutzbeauftragte beendete seine Stellungnahme mit der Aussage, er würde persönlich „jede Informationsweitergabe der Ämter der Europäischen Kommission an Europol überwachen.“

Opinion of the European Data Protection Supervisor on the Proposal for a Council Decision establishing the European Police Office (16.02.2007)

New Europol powers need new protection, says watchdog (22.02.2007)

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