Der Rechtsdienst, der das Europäische Parlament in Rechtsfragen berät und als sein Vertreter bei Gericht fungiert, hat das Streitregelungsabkommen für Patente (EPLA) für illegal befunden; er ist der Meinung, es stehe in direktem Widerspruch mit dem Europäischen Recht und mehreren EU-Verträgen.
Für den Fall, dass das äußerst umstrittene EPLA angenommen wird, würde es die unterzeichnenden Staaten zu einem gemeinsamen rechtlichen System für Patentstreitigkeiten verpflichten, was Prozessregeln und einen Europäischen Patentgerichtshof einschlösse, der die nationalen Gerichtshöfe ablösen würde.
Kritiker des Vorschlages zeigen sich besorgt, dass ein solches System die Patentvergabe dadurch kostspieliger und weniger nachvollziehbar mache.
Im Oktober 2006 haben MEPs für eine Vertagung jeglicher Entscheidung über das EPLA gestimmt und „wesentliche Verbesserungen“ des Textes gefordert. Das Europäische Parlament hat seinen Rechtsdienst außerdem um ein Gutachten bezüglich der möglichen Überschneidungen zwischen dem EPLA und dem acquis communautaire gebeten.
Der EP Rechtsdienst ist zu dem Beschluss gekommen, dass die Bestimmungen des EPLA in direktem Widerspruch mit dem EC-Abkommen stehen, welches besagt, dass „Mitgliedsstaaten sich verpflichten, Streitigkeiten über die Interpretation oder Anwendung dieses Abkommens mit keinen anderen Methoden beizulegen als mit jenen, die im Abkommen festgelegt sind“, was bedeutet, dass Streitigkeiten zwischen den EU Mitgliedsstaaten über Fragen zum EU-Recht ausschließlich vom Europäischen Gerichtshof geregelt werden sollen.
Im Widerspruch zu dieser Bestimmung besagt §98 des vorgeschlagenen EPLA: „Jede Streitigkeit zwischen Unterzeichnenden Staaten über die Interpretation oder Anwendung dieses Abkommens, über die keine Übereinstimmung getroffen werden kann soll – gemäß dem Wunsche der beteiligten Staaten - an das Verwaltungskomitee übergeben werden, das sich um eine Übereinkunft zwischen den betroffenen Staaten zu bemühen hat.“
Das Gutachten des Rechtsdienstes besagt, dass Mitgliedsstaaten nicht befugt sind, selbst untereinander Vereinbarungen zu treffen wo das EU-Recht oder EU-Verträge gültig sind, besonders wenn solche Vereinbarungen die Beziehungen zu Nicht-EU Ländern beeinträchtigen könnten. „Wo gemeinsame Regelungen angenommen wurden, verfügen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft nicht länger über das Recht, Verpflichtungen mit Nichtmitgliedsstaaten einzugehen, die diese Regelungen beeinträchtigen, gleichgültig ob die Staaten individuell oder sogar kollektiv handeln.“
Dem Rechtsdienst zufolge steht EPLA außerdem im Widerspruch mit der IPRED-Richtlinie (Richtlinie 2004/48/EC), die sich bereits mit geistigem Eigentum befasst. „EPLA würde nicht nur in Bereiche eingreifen, die bereits von dieser Richtlinie abgedeckt werden, es gibt außerdem in vielen Bereichen Widersprüche zwischen diesen beiden Instrumenten.“
Der EP Rechtsdienst kommt zu dem Schluss, dass EPLA nicht gültig ist: „Die Zuständigkeit der Gemeinschaft erstreckt sich ausschließlich auf die Bereiche, die von EPLA geregelt werden; daher dürfen die Mitgliedsstaaten dieses Abkommen nicht alleine beschließen.“
European Parliament blocks patent agreement (15.02.2007)
European Parliament's Legal Service Says EPLA Is Illegal (21.02.07)
Rough Weather Ahead For EPLA (11.02.2007)
unwatched: Das Europäische Parlament ist bereit, über EPLA abzustimmen (11.10.2006, deutsch)
EDRI-gram: The European Parliament ready to vote on EPLA (11.10.2006, englisch)
unwatched: Die Regulierung der Patentindustrie (25.10.2006, deutsch)
EDRI-gram - Regulating the Patent Industry (25.10.2006, englisch)
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