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EDRI-gram - Number 4.2, 2.Februar2006 |
EU-Visadatenbank der Prüfung des europäischen Datenschutzes unterzogen
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Do, 02/02/2006 - 06:00
In einer öffentlichen Stellungsnahme vom 20. Jänner 2006 äußerte sich Mr. Peter Hustinx, der Europäische Datenschutzinspektor, sehr kritisch über die umfangreichen Zugriffsmöglichkeiten, die die Europäische Kommission dem neuen Visa-Informationssystem gewähren wollte. Die Kommission veröffentlichte ihren „Vorschlag für einen Ratsbeschluss bezüglich des Zugangs zur Einsicht des neuen Visa-Informationssystems (VIS)“ am 24. November 2005. VIS wird eine zentrale Datenbank aller Visumsanträge der meisten EU-Länder darstellen. Die Datenbank wird an nationale Systeme angeschlossen, die durch Konsulate und ähnliche zuständige Behörden innerhalb der Mitgliedsstaaten abgefragt werden können. Mr. Hustinx findet, dass die Kommission dem Datenschutz durchaus beachtliche Aufmerksamkeit schenkt, aber er betont, dass der Zugriff nur unter bestimmten Umständen, von Fall zu Fall und unter strikten Sicherheitsmaßnahmen gewährt werden darf. Seine Meinung dazu: „Die VIS-Datenbank wird die größte grenzüberschreitende ihrer Art in Europa sein. Ca. 20 Millionen neue Einträge pro Jahr, die Leute Leute betreffen,welche ein Schengenvisum beantragen, sind vorherzusehen. Es ist von größter Wichtigkeit, dass der Datenschutz dieser a priori unschuldigen Menschen ernst genommen wird.“ Die vorgeschlagene Datenbank wird auch biometrische Daten aller Antragsteller beinhalten. Dies würde 70 Millionen Fingerabdrücke ergeben, die für eine Dauer von 5 Jahren im System gespeichert werden, wie es im gegenwärtigen VIS-Regelungsantrag festgelegt ist. Außerdem erwägt die EU auch, biometrische Daten in alle ID-Systemen innerhalb der Europäischen Union einzuspeisen. Im Jahre 2005 versprach die britische Präsidentschaft, die Personalausweissysteme in Europa soweit zu standardisieren, dass diese auch Fingerabdrücke und einen RFIDi-Chip beinhalten.
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