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Startseite » EDRi-gram Nr. 5.3, 14. Februar 2007

Französisches Gericht entscheidet über die Fortsetzung von Les Miserables.

Verfasst von sac am 14. Februar 2007 - 15:30

Der französische Cour de Cassation (der höchste Berufungsgerichtshof Frankreichs) hat eine Entscheidung über eine Fortsetzung des berühmten französischen Buches Les Miserables getroffen; die Fortsetzung war von einem der Nachfahren Victor Hugo angefochten worden. Das Gericht hat es abgelehnt, das Erscheinen der Fortsetzung zu verbieten und sich auf das Recht auf Adaption berufen, nicht nur auf das moralische Recht auf Integrität. Dennoch ist das Verfahren noch nicht zu Ende.
Der Fall begann vor sechs Jahren, als Pierre Hugo, Victor Hugos Ur-Ur-Enkel, seine Ansicht äußerte, zwei Bücher, die vom Plon Verlag als Fortsetzungen des berühmten Les Miserables herausgegeben und vermarktet wurden, verletzten die moralischen Rechte des Autors.
Victor Hugos Meisterwerk ist jedermann zugänglich, die moralischen Rechte eines Autors werden unter französischem Recht aber an die Nachfahren weitergegeben.
Das Berufungsgericht entscheid im Mai 2004, dass die Forderungen von Hugos Erben rechtmäßig seien und verurteilte Plon zu einer symbolischen Strafe von 1 Euro. Das Berufungsgericht urteilte, dass bei einem Meisterwerk wie Les Miserables eine Fortsetzung das moralische Recht des Autors verletzen würde, der sein Werk als vollendet betrachtet hatte. Dennoch legte Plon Berufung gegen das Urteil beim Cour de Cassation ein.
Der Cour de Cassation traf eine andere Entscheidung. Man war der Meinung, dass eine Fortsetzung eines Werkes größtenteils mit dem Adaptionsrecht in Verbindung steht, das im Gegensatz zu den zeitlosen moralischen Rechten eines Autors ab siebzig Jahren nach dem Tod eines Autors eines der eingeschränkten Rechte darstellt. Da das Werk öffentlich zugänglich ist, hat jeder das Recht, eine Fortsetzung des Werks zu schreiben. Eine andere Auslegung würde die Überschreitung dieses eingeschränkten Rechts bedeuten und eine Verletzung des Rechtes, ein neues Werk zu verfassen. Daher kann das bloße Schreiben einer Fortsetzung nicht als Verletzung des moralischen Rechts eines Autors angesehen werden, unabhängig von der Qualität des Werkes.
Somit wurde der Fall wieder an das Berufungsgericht übergeben, wo andere Richter entscheiden sollten, ob die beiden Bücher tatsächlich die moralischen Rechte des Autors verletzen.

Les Misérables, sequel or end ? (only in French, 2.02.2007)

Heir of Victor Hugo fails to stop Les Mis II (31.01.2007)

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