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Startseite » EDRi-gram Nr. 5.3, 14. Februar 2007

EZB im SWIFT Fall verantwortlich befunden

Verfasst von sac am 14. Februar 2007 - 15:14

Am 1. Februar gab Peter Hustinx, der Europäische Datenschutzbeauftragte, eine Stellungnahme zur Rolle der Europäischen Zentralbank im SWIFT Fall ab; er ist der Meinung, die Bank sei gemeinsam mit SWIFT für die mangelhafte Einhaltung der Europäischen Datenschutzgesetze bei geheimen Untersuchungen von Terrorismusfinanzierungen durch die USA zur Rechenschaft zu ziehen.
Indem sie SWIFTs Dienste für ihre eigenen Zahlungen verwendete, wurde die EZB zu einem gemeinschaftlichen Kontrollorgan, und trägt daher Mitverantwortung für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen, was die Beachtung des Prinzip der Zweckeinschränkung, die Information der Datengebiets, und die garantierte Sicherung von persönlichen Daten bei Weiterleitungen in Drittländer bedeutet.
„Sowie andere Banken kann sich auch die EZB nicht jeder Verantwortung im SWIFT Fall entziehen, bei dem in das Vertrauen und das Privatleben von vielen Millionen Menschen eingegriffen worden ist. Heimlichkeiten, routinemäßige und massive Zugriffe von Behörden in Drittländern auf Bankdaten sind inakzeptabel. Die finanzielle Gemeinschaft sollte daher Zahlungssysteme zur Verfügung stellen, die nicht gegen Europäische Datenschutzgesetze verstoßen“ bekräftigte Hustinx in einer schriftlichen Stellungnahme. Er setzte der EZB eine Frist bis April, um ihre Einhaltung der Datenschutzgesetze unter Beweis zu stellen.
Dennoch will die EZB keinerlei Verantwortung in der Sache zugeben und beharrt darauf, dass ihre Aufgabe nicht im Datenschutz bestehe, sondern in der Wahrung der finanziellen Stabilität. Außerdem hätten die Gesetzgeber deutlichere und transparentere Richtlinien ausgeben sollen.
„Die Überwachung der Aktivitäten von SWIFT, die die finanzielle Stabilität nicht beeinträchtigen, fällt nicht in den Aufsichtsbereich der Zentralbank; daher befanden sich die Maßnahmen des US Finanzministerium in Bezug auf SWIFT außerhalb des Aufsichtsbereich der Zentralbank. Die Aufsichtsgruppe ist nicht befugt, SWIFT hinsichtlich der Einhaltung der Datenschutzgesetze zu überwachen.“, so die Stellungnahme der EZB.
Die Bank sagte, sie würde die Organisationen, für die sie Transaktionen durchführen benachrichtigen und auf Einwilligung warten bevor sie ihre Daten weitergeben. Die Bank hieß außerdem die Initiative der EU und US Datenschutzorganisationen, Geheimdienste und Finanzregulatoren gut, die sich bemühen, einen Weg zu finden, um internationale Organisationen wie SWIFT angemessen zu überwachen.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wandte sich auch an die Zentralbank mit der Aufforderung, Daten nur dann an Drittparteien weiterzugeben, wenn sie den Datenschutz der Personen garantieren können, deren Daten sie weitergeben. Die Strafmaßnahmen, die Hustinx gegen die EZB einleiten könnte sind begrenzt. Da SWIFT keine nennenswerte Alternative hat, wäre es so gut wie sinnlos, von der EZB zu verlangen die Dienste von SWIFT nicht mehr in Anspruch zu nehmen.

EDPS calls on ECB to ensure that European payment systems comply with data protection law -Press release (1.02.2007)

ECB blamed (again) for SWIFT privacy debacle (1.02.2007)

Hands off our bank data, Europe tells US (23.11.2006)

unwatched: SWIFT verstieß gegen belgische Gesetze (11.10.2006, deutsch)

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