MEPs setzen sich erneut für die Verleumdungsregelungen von Rom II ein.

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Mi, 14/02/2007 - 15:00

Das Europäische Parlament hat in seiner zweiten Gesetzeslesung zur Rom II- Regelung entschieden, die Vorschriften zu Verleumdung durch die Medien oder Veröffentlichungen im Internet und anderen elektronischen Netzwerken wieder einzuführen. Die Rom II-Regelung setzt die Vorschriften für das geltende Recht bei außervertraglichen Verpflichtungen fest. Die Mitgliedsstaaten und Medienorganisationen forderten die Einführung einer einfachen Regel und sprachen sich gegen die Anwendung des allgemeinen Prinzips aus – welches besagt, dass das geltenden Recht jeweils jenes des Landes ist, in dem die verleumdete Person lebt. Dies würde praktisch bedeuten, dass jedes Medienunternehmen über die Datenschutz- und Verleumdungsgesetze eines jeden europäischen Staates Bescheid wissen müsste.
Bei der ersten Lesung im Juli 2005 hatten die MEPs einer Kompromissabänderung zugestimmt, die die Verletzung der Privatsphäre durch Druck- oder audiovisuelle Medien regelte. Der Rat entschied, diese Klauseln aus seinem Gemeinsamen Standpunkt zu streichen. Bei der Sitzungsabstimmung entschieden die MEPS, die gleichen Regeln wieder einzuführen, die bei der ersten Lesung beschlossen worden waren.
Die Abänderungen des Parlaments deuten darauf hin, dass im Falle der Druckmedien oder Rundfunk das Recht, das in Streitfragen gelten sollte, das desjenigen Landes sein wird, auf das die Veröffentlichung oder Übertragung abzielt. Dies muss durch die Sprache der Veröffentlichung oder Übertragung genau bestimmt werden, oder durch den Verkauf oder die Größe des Publikums in einem gegebenen Land proportional zu den gesamten Verkäufen oder Publikumsgrößen oder einer Kombination beider Faktoren. Falls diese Tatsache nicht einfach zu erstellen ist, wird als geltendes Rechts dasjenige Recht des Landes angenommen, in dem die Redaktion ihren Sitz hat. Diese Vorschrift wird sich auch auf Veröffentlichungen im Internet und anderen elektronischen Netzwerken beziehen. In Bezug auf das Recht auf Erwiderung wird als geltendes Recht das desjenigen Landes sein, in dem der Herausgeber oder Sender seinen Hauptwohnsitz hat.
Es bestehen nach wie vor große Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Rat und dem Parlament, besonders bei den Verleumdungsregelungen. Dem Vizepräsident der Kommission Franco Frattini zufolge, der vor der Abstimmung zu Wort kam, „ist es ausgeschlossen, dass die beschlossenen Regelungen zu Verleumdung im Rat durchgesetzt werden.“
MEP Diana Wallis zeigte sich über das Ergebnis der Abstimmung erfreut, warnte aber: „Wir könnten das Ende der Geschichte von Rom II noch vor uns haben; durch den Beschluss dieser Änderungen wird es sehr wahrscheinlich zu einem Einigungsprozess kommen müssen, um die Schwierigkeiten der Europäischen Gesetzesgeber untereinander auszubügeln.“
Der vom Parlament angenommene Text sollte nun durch diesen Einigungsprozess gehen, wobei die Mitgliedsstaaten und die MEPs, die gleich stark vertreten sind, weiter über einen Kompromiss diskutieren und der Regelung zustimmen sollten.

Rome II: MEPs reintroduce rules on defamation (18.01.2006)

European Parliament stands firm on cross-border defamation law(2.02.2007)

EDRI-gram: Rome II: Applicable law and freedom of expression (29.06.2005)

EP Legislative Observatory Rome II file

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