Online Nachforschungen durch die Polizei in Deutschland für illegal befunden.

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Mi, 14/02/2007 - 14:52

Der Deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am 5. Februar befunden, dass Online Durchsuchungen durch die Polizei laut der Deutschen Strafprozessordnung illegal ist.
Das Gericht vertrat die Auffassung, dass es in der Strafprozessordnung keinerlei Klausel gäbe, die den Behörden das online-Ausforschungen gestattet, weil die Durchsuchung in der Strafprozessordnung als eine offen durchzuführende Ermittlungsmaßnahme geregelt sei..
Richter Ulrich Hebenstreit hatte bereits gegen Hausdurchsuchungen entschieden, da solche Durchsuchungen in der Anwesenheit der Betroffenen stattzufinden haben. Er betonte, dass Daten, die auf einem Computer gespeichert werden oft vertraulich seien und verglich die online-Spionagemethoden mit elektronischen Lauschangriffen.
Im Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfahlen wurde vor Kurzem eine Klausel festgelegt, die online-Durchsuchungen von PCs erlaubt; gegen diese Klausel wird allerdings bereits eine Verfassungsklage vorbereitet.
Infolgedessen fordert Innenminister Wolfgang Schäuble nun eine rechtliche Grundlage für die online-Durchsuchungen, die er für unerlässlich hält.
Jörg Crozier, Chef des Deutschen Bundeskriminalamts, fordert ebenfalls eine neue Gesetzeslage zur Unterstützung dieser Maßnahmen und gab bekannt: „Wir müssen mit den neuen Technologien Schritt halten, wenn sich gewissenlose Kriminelle im Internet herumtreiben, wo sie ihre Angriffe planen und ihre kriminellen Handlungen vorbereiten können.“

Zur gleichen Zeit versicherte er den deutschen Bürgern, dass man sich keineswegs darüber Sorgen machen müsse, die Regierung würde sie in einer Weise überwachen, die die Rechte der Bürger verletzen könnte. „Diese Maßnahmen werden 99,9% der Bevölkerung gar nicht betreffen.“
Ziercke sagte, das Internet spiele eine herausragende Rolle im Kampf gegen den Terrorismus, Kinderpornographie, Neonazipropaganda und andere Verbrechen, könne jedoch auch eine wichtige Rolle beim Vergehen solcher Verbrechen spielen. „Das Internet ist die kriminelle Plattform der Zukunft. Tatsächlich ist es die kriminelle Plattform der Gegenwart.“
Andererseits hält Burkhard Hirsch, der frühere Vizepräsident des Deutschen Bundestages und Mitglied der oppositionellen FDP online-Durchsuchungen eines PCs durch die Polizei für „schlimmer als den großen Lauschangriff“. Er erklärte gegenüber dem Spiegel, das Ausspionieren eines Computers durch das Internet sei eine „brutalere Form des Eingriffs“ als frühere Methoden kriminalistischer Ermittlungen.

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