SuchenNewsletter / HinweiseUnser Newsletter informiert Sie regelmäßig über Neuerungen bei unwatched.org, wie beispielsweise neue Ausgaben von EDRi-gram. Abbonieren Sie ihn hier: Gerne können Sie uns auch auf interessante Veranstaltungen und Webseiten hinweisen! kommende Termine
EDRI-gram, Nr. 5.2, 31. Jänner 2007 |
ENDitorial : Verfassung durch Kriminalisierung
1
Mi, 31/01/2007 - 19:59
Statt Pfadfinderkeksen verkaufen Übeltäter kopierte Britney Spears CDs und gefälschte Medizin, die durch Kinderarbeit hergestellt werden. Dies muss gestoppt werden, besonders weil, let's face it, echte Britney Spears CDs genug Schaden anrichten und jeder den Viagra-Spam satt hat. Die Kriminalisations-Richtlinie, auch bekannt als IPRED2 oder Richtlinie bezüglich „strafrechtliche Maßnahmen gezielt auf die Wahrung der Durchsetzung des gewerblichen Rechtsschutzes“, ist darauf ausgerichtet, diese organisierten Verbrecher und Terroristen zu bekämpfen, indem sie sie dort trifft wo es weh tut: bei der Kapitalbeschaffung. Die Kommission schlug vor, dieses Ziel zu konkretisieren, indem man Anbieter von Sekundärtelefonbüchern, Landwirte mit Feldern, die mit genetisch veränderter Saat befruchtet wurden, und Hersteller von MP3-Playern, die es ablehnen Italiens berühmtesten Software-Patent-Troll zu bezahlen, verfolgt. Trotz eines empfehlenswerten Wirtschaftsausschuß-Berichts von David Hammerstein MEP scheint das Europäische Parlament derzeit jedes zweite Unternehmen als eine kriminelle Organisation, deren Kunden als Hehler, ISPs als Gehilfen und viele Teenager als gewöhnliche Kriminelle zu betrachten. Und das nur, weil die Franzosen und Niederländer den vorgeschlagenen Verfassungsvertrag abgelehnt haben. Dies wird ihnen nun sicherlich ihr Unrecht in dieser Sache aufzeigen! Doch eins nach dem anderen. Die Richtlinie beginnt mit der Voraussetzung, dass jeder Verstoß gegen ein „Recht an geistigem Eigentum“, alias IPRi oder Ausschlußrecht, an sich bereits ein Verbrechen ist, wenn es absichtlich und in einem gewerblichen Ausmaß begangen wird. Viele dieser Rechte, wie beispielsweise das Designrecht, Datenbankrechte und Gebrauchsmuster, sind im Wesentlichen gar nicht geprüft und daher oft ungültig. Macrossan musste just zusehen wie eines seiner Patentrechte von einem britischen Gericht für ungültig erklärt wurde, und ein walisisches Unternehmen für vegetarische Snacks, das einen „Whopper“-Pfannkuchen verkauft, versucht nicht unbedingt mit der Marke Burger King in Verbindung gebracht zu werden, abgesehen davon, dass es vergleichbar ist mit jemandem der Gucci Taschen fälscht. Und die Ausnahmen des Urheberrechtsgesetzes sind ebenso zahlreich und komplex wie die Fälle in denen es zutrifft. Das TRIP-Abkommen aus dem Jahre 1995 der Welthandelsorganisation berücksichtigt diese Punkte und fordert für „Urheberrechts-Piraterie“ und Markenfälschung nur bei gewerblichem Ausmaß eine Strafe durch Sanktionen. Seitdem sowohl die EU als auch alle EU-Mitgleidsstaaten sich an TRIP beteiligen ist dies tatsächlich bereits der Fall in der ganzen EU. Jeder vermeintliche Mangel in der Durchsetzung kann ferner dem WTO TRIPs Gremium zur Beilegung von Streitigkeiten vorgelegt werden. Diese Richtlinie zählt auch hinzu, dass Richter in der Lage sein müssen Höchststrafen von mindestens 100,000 bis 300,000 Euro zu verhängen, da gemäß seinen Verfechtern Geldstrafen in Osteuropa derzeit zu niedrig sind. Überraschung: die Tschechische Republik beispielsweise hat bereits eine Höchststrafe von 750,000 Euro für den Verkauf von gefälschten Waren. Dass es dieser Richtlinie nicht wirklich um organisiertes Verbrechen oder gar darum geht Rolex zu unterstützen ist nun klar. Der Grund, dass wir die Richlinie überhaupt haben und dass die meisten MEPs sie nicht bereits widerhallend in den Papierkorb geleitet haben ist hauptsächlich ein politischer: Kompetenzerweiterung. Das Strafrecht ist zurzeit Teil der Dritten Säule der EU, was wiederum bedeutet dass der Ministerrat alles in der Hand hat und einstimmig entscheiden muss. Die Kommission und viele MEPs hätten es gern an die Erste Säule transferiert, was ihnen eine Mitentscheidungsbefugnis geben und die Voraussetzung für einen Ratsbeschluß auf eine qualifizierte Mehrheit reduzieren würde. Dies ist eines der Punkte, derer sich der Verfassungsvertrag bei Zustimmung angenommen hätte. Und wie uns jemand aus dem Parlament mitteilte, „musste irgendein Idiot in der Kommission ausgerechnet diese Richtlinie wählen“ als eine Angriffsspitze, um die Änderung doch noch durchzusetzen. Leider endet es nicht an dieser Stelle. Die Vereinigung der Musikverlage, die IFPI, sprang gewandt an Bord des Institutional Power Transfer Express, um sicher zu gehen, dass zumindest ein weiter Interessensvertreter zufrieden ist. Sie meinten den anfänglichen Vorschlag nicht gemacht zu haben, da es nicht für private, nicht-Profit-Verstöße galt. Das bedeutet, dass sie ihre Klagen dem Zivilgericht vorlegen müssen, statt die Polizei den Job für sie übernehmen zu lassen, was aber schlechte PR ist. Daher begannen sie zu behaupten, dass die Richtlinie das Herunterladen von Musik ohne Genehmigung erlaube und man dies stoppen müsse. Als Antwort darauf haben Janelly Fourtou MEP, Frau des Aufsichtsratsvorsitzenden von Vivendi Universal, Nicole Fontaine MEP und Klaus-Heiner Lehne MEP dem Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments Änderungsanträge vorgelegt, um die „gewerblicher Ausmaß“-Bedingung zu entfernen. Toine Manders MEP legte sogar folgenden Änderungsantrag vor: “2a. Mitgliedsstaaten sollen alle nötigen Maßnahmen ergreifen, um sicher zu stellen dass jeglicher Erwerb von Waren, die ein Recht an geistigem Eigentum verletzen, als Umzäunung betrachtet wird.“ Manders war in einem Radiointerview nicht in der Lage zu erklären, wie ein Kunde im Supermarkt wissen kann ob die Verpackung eines Produkts gegen die Schutzmarke einer anderen Handelsmarke verstößt. Er erklärte, dass der Änderungsantrag planmäßig dennoch auf Downloader zutreffen soll. „Erwerb“ kann auch „Erstehen durch Aufwand“ bedeuten, also könnte er Recht haben. Er gab an, dass er diese Richtlinie als ein Mittel sieht „unsere europäischen moralischen Werte“ zu verschanzen und Menschen den „Respekt vor geistigem Eigentum“ näher zu bringen, obwohl er nicht glaubt, dass sie gegen Einzelpersonen durchgesetzt wird. Die IFPI sieht das vermutlich anders. Eigentlich hätte JURI am 29. oder 30. Januar über die vorgelegten Änderungsvorschläge abgestimmt. Letzte Woche jedoch wurde die Abstimmung seitens der Christlich Demokraten (EPP) vom Programm genommen. Der Grund dafür war, wie sich rausstellte, dass die deutsche Regierung beschloss keine Zeit an das Lösen der „Ratifizierungskrise rund um den Verfassungsvertrag“ zu verschwenden. Sie starteten informelle Verhandlungen mit MEPs für einen Kompromiss über eine erste Lesung mit folgender grundlegender Vorraussetzung: wenn der Rat die alleinige Entscheidungsgewalt über die Höhe der Sanktionen erhält, genehmigen sie die Richtlinie und bewirken somit eine Kompetenzübertragung von der Dritten auf die Erste Säule was das, im Verfassungsvertrag festgelegte, Strafrecht betrifft. Die Tatsache, dass ein Haufen Unternehmen und Bürger ins Kreuzfeuer geraten ist offensichtlich zweitrangig. Falls Ihnen dieser Schachzug bekannt vorkommt könnte das daran liegen, dass es bereits bei den IPRED1- und Big Brother/Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinien eingesetzt wurde. In beiden Fällen sorgte der damalige Ratspräsident für einen Kompromiss vor der ersten Lesung mit dem Parlament – im letzteren Fall sogar hinter dem Rücken des Berichterstatters – um eine äußerst umstrittene und im Wesentlichen fehlerhafte Richtlinie hastig zu erledigen. Und in beiden Fällen war der offizielle Scheingrund ebenfalls der Kampf gegen das organisierte Verbrechen und der Schutz von Kindern. Letztendlich scheint alles zusammen zu kommen: die deutsche Implementierung von IPRED1, dem Vorgänger der gegenwärtigen Richtlinie, die äußerst starke Sanktionen im Falle von vermeintlichen zivilen Verstößen zulässt, erlaubt ausdrücklich die Verwendung von Daten, die mittels der Big Brother-Richtlinie zusammengetragen wurden, in zivilen Gerichtsfällen betreffend Patente, Gebrauchsmuster, Markenzeichen und Designrechte. Die Entscheidung, ob diese Daten verwendet werden dürfen oder nicht, wird von einem fachfremden Richter getroffen, der sich der Rechtsgültigkeit der angeführten Rechte oder ihres Geltungsbereichs nicht unbedingt bewusst ist. Ja, auch Sie können das Ziel einer „Anti-Terror“-Richtlinie, oder auch von mehreren zur selben Zeit, werden. Alles was Sie tun müssen ist es ein Unternehmen zu gründen und teil an der Wissenswirtschaft zu nehmen. Nach Lissabon oder ins Gefängnis? So wie es momentan aussieht, entscheiden nicht Sie. Die Kommission, der Rat und einige Moralvorsteher im Parlament übernehmen das für Sie. Alles was Sie tun müssen ist, an die Kinder zu denken und sich vor Terroristen zu fürchten, und alles wird gut.
(Contribution by Jonas Maebe - Foundation for a Free Information Infrastructure - FFII) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/392
|
Werbung |