Eine CD sollte auf jedem Gerät funktionieren, sagt das französische Gericht

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Do, 02/02/2006 - 06:00

Zwei französische Firmen, Warner Music France und die FNAC, wurden am 10. Jänner vom Pariser Amtgericht dazu verurteilt, Bußgelder und Schadensersatzzahlungen im Wert von 5.000 beziehungsweise 59,50 Euro an die Verbraucherschutzvereinigung UFC-Que Choisir und an einen Konsumenten, der sich beklagte, eine Phil Collins CD nicht auf seinem Macintosh-Computer abspielen zu können, zu zahlen. Die CD habe ein Copy Proof System, das die Vervielfältigung verhindert, es aber auch unmöglich macht, die CD auf bestimmten Geräten abzuspielen.

Das Pariser Gericht urteilte, dass die betreffende CD „durch einen versteckten Fehler beeinträchtigt war, der sie für ihren vorgesehenen Zweck nutzlos machte“, denn dieser sei es, „von allen Arten von Lesegeräten erfasst werden zu können“. Das Gericht war der Ansicht, dass beide Firmen es versäumt hätten, ihrer Verpflichtung - der Bereitstellung von Informationen - nachzukommen. Folglich wurde es Warner Music verboten, ein Copy Proof System zu verwenden; ein Versäumnis, diesem Verbot nachzukommen, würde die Firma täglich 150 Euro kosten.

UFC-Que Choisir hat in einer Presseerklärung seine Zufriedenheit damit ausgedrückt, dass das Gericht der Ausnahme für private Kopien gegenüber dem Kopierschutzsystem wieder den Vorrang gegeben hat – zwei ähnliche Fälle wurden zuvor im Jahre 2005 durch das Versailler und das Pariser Gericht entschieden.

Gemäß der Verbraucherschutzvereinigung „wurde jetzt ein Grundsatz eingeführt: die technischen Schutzmaßnahmen dürfen kein Hindernis sein, eine private Kopie auf jedem Gerät herzustellen“.

FNAC erklärte, dass sie Berufung gegen die Entscheidung einlegen werde.


Warner Music and the FNAC condemned for a too protected CD (French only, 19.01 2006)


Private copy : no exception for computers ( French only, 19.01.2006)


EDRI-gram : French court forbids DVD copy protection ( 4.05.2005)

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