Rumänische Staatsanwälte fordern leichten Zugang zu Kommunikationsdaten

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Mi, 31/01/2007 - 19:49

Ein neuer Standarderlass zu den Kompetenzen der Staatsanwälte, die sich mit Terrorismus und organisiertem Verbrechen beschäftigen, wurde von rumänischen Regierung in den letzten Tagen von 2006 verabschiedet und hat zu Gerüchten in Pressekreisen und der Zivilgesellschaft geführt, dass das Justizministerium in die Privatsphäre der Bürger eingreift.

Das neue Gesetz ( Notfallerlass der Regierung 131/2006) wurde in der letzten Regierungssitzung 2006 erlassen, ohne dass irgeneine öffentiche Debatte über die neuen Bestimmungen geführt werden konnte. Der Erlass trat am 1. Jänner 2007 in Kraft und verleiht der Staatsanwaltschaft für Ermittlungen zu Organisiertem Verbrechen und Terrorismus (DIICOT) vermehrte Befugnisse.

Der Presse und den Zivilgesellschaftsgruppen zufolge würde das neue Gesetz der Staatsanwaltschaft erlauben, die Bankkonten und IT Systeme ohne Durchsuchungsbefehl zu überwachen, was zu einer Menge von Missbräuchen führen könnte. Georgiana Iorgulescu, die Leiterin des Juristischen Forschungszentrum gab folgenden Kommentar dazu ab: „Ich glaube nicht, dass es für ein Standarddokument üblich ist als Notfallverordnung durchzugehen, weil es tatsächlich in das Recht auf Privatleben eingreift.“

Der Text des neuen Gesetzes, der in einigen Punkten wirklich sehr vage formuliert ist, muss in Zusammenhang mit dem Rumänischen Strafgesetzbuch und dem „Cybercrimegesetz“ (Gesetz 161/2003, Absatz 3) betrachtet werden; es lässt allderdings dennoch erheblich Zweifel im Bezug auf die tatsächliche Interpretation des „Zugangs zu Computersystemen“ in Verbindung mit den anderen Definitionen von Standardgesetzen entstehen.

Das Justizministerium hat versucht, diese Angelegenheiten mit einigen Presseaussendungen und Gesprächen mit der Zivilgesellschaft aus der Welt zu schaffen, der Fall bleibt jedoch geöffnet, weil der Text noch nicht modifiziert worden ist. Das Justizministerium betonte, dass der Zugriff auf Computerdaten oder Telefonanrufe nur mit einer spezifischen Verordnung eines Richters erfolgen kann und wird, und dass diese Situation sich auch nicht ändern würde. Man machte deutlich, dass der Text sich nur auf Verkehrsdaten aus elektronischen Kommunikationsanbietern beziehen würde, und dass eine ähnliche Bestimmung der Anit-Korruptions Staatsanwälte aus dem Jahr 2002 tatsächlich nie zur Anwendung gekommen ist. Das Ministerium beharrte auch darauf, dass das gegenwärtige Verfahren nur darauf abzielt, die Situation klar zu stellen, weil Verkehrsdaten bis jetzt mit einer einfachen Anweisung durch den Staatsanwalt zugänglich waren.

Die Zivilgesellschaftsgruppen haben sich auch vom Fall des Zugriffs der Staatsanwaltschaft auf Verkehrsdaten distanziert und geben zu bedenken, dass der Datenschutz der Bürger gefährdet ist. Einer der NGOs, SoJust (Society for Justice) hat beim Ombudsmann eine Eingabe, gerichtet an den Verfassungsgerichtshof, gemacht wegen dem Verstoß gegen das verfassungsmäßige Recht auf Datenschutz.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass der derzeitige Text in naher Zukunft geändert wird, weil der Notfallerlass der Regierung im Parlament diskutiert werden muss. Außerdem hat das Justizministerium zugegeben, dass eine Klarstellung der verwendeten Begriffe hilfreich sein könnte. Vor kurzem hat der Prämierminister bekannt gegeben, dass eine neue öffentliche Debatte über diese spezifischen Maßnahmen initiiert werden wird.

Auch wenn die Diskussion sich wahrscheinlich auf die Klarstellung des Zugangs auf Verkehrsdaten konzentrieren wird, wie die Klarstellung darüber, wer Zugriff auf diese Art von Daten haben wird, wurde in der Öffentlichkeit rein gar nicht im Zusammenhang mit der Implementierung der der Europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erwähnt. Das Ministerium, das verpflichtet ist, einen ersten Entwurf vorzulegen, ist das Ministrium für Kommunikation und Informationstechnologie; bis jetzt wurde jedoch noch kein einziger Entwurf öffentlich zugänglich gemacht, auch wenn schon einige Treffen mit großen elektronischen Kommunikatiosanbietern hinter geschlossenen Türen stattgefunden haben.


Ministry of Justice - Remarks on the Emergency Government Ordinance 131/2006 (only in Romanian, 18.01.2007)


Macovei's agency (18.01.2007)


DIICOT is playing with “access to computer systems” (only in Romanian, 16.01.2007)


SoJust : Comments on Emergency Government Ordinance 131/2006 (only in Romanian, 22.01.2007)

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