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EDRI-gram, Nr. 5.2, 31. Jänner 2007 |
Holländische Datenschutzbehörde stellen dem holländischen Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung ein negatives Zeugnis aus
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Mi, 31/01/2007 - 19:45
Die holländische Datenschutzbehörde (DPA) hat aussagekräftige Argumente gegen den holländischen Gesetzesentwurf bezüglich der Einführung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie geliefert. In ihrem Guteachten vom 22. Jänner 2007 kommt die DPA zu dem Schluss, dass der Entwurf gegen die Anforderungen des Paragraphen 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt; die Konvention schützt das Grundrecht auf Respekt vor dem Privatleben des Einzelnen. Der Entwurf führt eine Speicherfrist von 18 Monaten ein, sowohl für Telefon- und Internetdatenverkehr. Die Argumente für diese maximale Speicherfrist wurden größtenteils von einem Bericht der Niederländischen Erasmus Universität vom 22. Juni 2005 bezogen, über den EDRIgram auch schon berichtet hat. Dieser Bericht stellte die erste Untersuchung von der tatsächlichen Verwendung von gespeicherten Datenverkehr durch Strafverfolgungsbehörden in Europa dar. Die Forscher sahen sich 65 Polizeiuntersuchungen an, die vom holländischen Justizministerium als gute Beispiele für die Nützlichkeit des Datenverkehrs für die Strafverfolgung zur Verfügung gestellt worden war. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die Polizei „in nahezu allen Fällen“ alle Verkehrsdaten bekommen konnten, die sie brauchten, basierend auf die durchschnittlichen dreimonatige Verfügbarkeit von Telefonverkehrsdaten. Die Forscher warnte auch davor, dass sie weder die Nützlichkeit dieser Daten als direkte oder indirekte Beweismittel bestätigen konnten, noch den repräsentativen Charakter der ausgewählten Fälle für die Strafverfolgung im Allgemeinen. Nachdem diese wesentlichen Test nicht bestanden hatten, bemühten sich die Forscher allerdings um Gespräche mit einigen anonymen Polizeivertretern. Basierend einzig auf diese Gespräche empfiehlt der Bericht eine einjährige verpflichtende Vorratsdatenspeicherungsfrist als wünschenswert. Dieser Bericht hat das holländische Parlament an dem Zeitpunkt, an dem in der EU über die Richtlinie verhandelt wird, nicht vollends von der Notwendigkeit von Vorratsdatenspeicherung, überzeugt. Anfang 2006, nachdem ein endgültiger Kompromiss zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament erreicht worden war, stimmte der holländische Minister für den Endkompromiss der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie und gegen den mehrheitlichen Wunsch im holländischen Parlament. Der frühere Justizminister Donner gab daraufhin im Parlament bekannt: „Ich habe (im Rat) darauf hingewiesen, dass ich für die Niederlande die Möglichkeit einer Vorratsdatenspeicherungsfrist von einem Jahr wünsche, und für Internetdaten eine Frist von einem halben Jahr. Das wurde realisiert; das ist jetzt möglich. Dass andere Mitgliedsstaaten längere Fristen festlegen, sei ihnen selbst überlassen.“ Der Entwurf schildert diese Änderung der Pläne in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherungsfrist von ziemlich minimaler auf beinahe maximaler Umsetzung in keiner Weise Die DPA betont außerdem, dass der Entwurf durch die Ausweitung der Speicherung von Standortdaten von Mobiltelefonen auf alle Standortdaten, die während einer Unterhaltung gesammelt werden und nicht nur auf die Standortdaten vom Anfang einer Verbindung, über die Anforderungen der Richtlinie hinausgeht. Die DPA bemerkte, dass diese Ausweitung die Überwachung der Bewegungen einer großen Anzahl unschuldiger Bürger bedeutet, und weist auf die Übereinstimmung im Europäischen Parlament und den Deutschen Implementierungsentwurf hin, wo ausdrücklich festgelegt ist, dass die Richtlinie keineswegs die Vorratsspeicherung dieser Standortdaten, die während einer mobilen Unterhaltung gesammelt werden, verlangt. Ein weiterer Kritikpunkt der DPA betrifft die Einschränkungen beim Zugang zu den gespeicherten Daten. Die DPA folgert, dass diese Auflagen zu breit gefächert sind und stärker und genauer entworfen werden müssen. Laut der DPA müssen die Einzelheiten zu spezifischen Daten, die gespeichert werden sollen, im Gesetz selbst verankert werden. Das Gesetz sollte außerdem deutlicher in Bezug die Verbindlichkeit zur Offenlegung der statistischen Daten über die tatsächliche Verwendung der gespeicherten Daten sein. Der Gesetzesentwurf ist ganz und gar nicht eindeutig in diesen so wesentlichen Punkten des Vorratsdatenspeicherungssystems, und überlässt der Regierung in dieser Angelegenheit freie Hand. Der Entwurf, über den gerade beraten wird, wurde am 21. Dezember 2006 veröffentlicht. Er führte auch zu einer heftigen Reaktion einer großen Koaltion von Telekoms und ISPs. Nach dieser Beratungsperiode wird der Entwurf zum Rat des Staates weitergesendet werden.
(Beitrag von Joris van Hoboken) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/388
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