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EDRI-gram, Nr. 5.2, 31. Jänner 2007 |
Entscheidung des Italienischen Obersten Gerichtshofes im File-Sharing Fall: nichts Neues
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Mi, 31/01/2007 - 19:27
In Italien und auch international wurde umfangreich darüber berichtet, dass ein italienischer Gerichtshof „gemeinnütziges File-Sharing für legal befunden hat“. Diese Aussage ist grob übertrieben, wenn nicht völlig falsch. Am „düsteren“ Stand der italienischen Gesetzgebung zum Urheberrecht hat sich unglücklicherweise nach wie vor nichts geändert. Man könnte argumentieren, dass der Medienhype an sich schon ein Indikator für ein gesteigertes Bewußtsein dafür ist, wie sehr die übertrieben strengen Urheberrechtsgesetze und Regulierungen der freien Meinungsäußerung im Wege stehen. Im Laufe der Zeit könnte dies eine Veränderung der öffentlichen Meinung bedeuten; manche hoffen sogar, dass die Gesetzgeber und Gerichtshöfe dadurch eher auf das Problem aufmerksam werden könnten. Es wäre aber übertrieben optimistisch, in den nächsten Jahren irgendwelche bedeutenden Veränderung zu erwarten. Die Entscheidung des Corte di Cassazione (Italiens Oberster Gerichtshof), die am 9. Jänner 2007 veröffentlicht worden war, bezog sich auf einen bestimmten, bereits acht Jahre zurückliegenden Fall, der sich 1999 ereignete, als zwei Studenten in Turin urheberrechtlich geschütztes Material zum Download in Internet in einem Uni Forum zugänglich gemacht hatten. Sie wurden freigesprochen, weil sie durch die Aktion kein Geld verdient hatten, und ihr Verhalten daher vom Cassazione nicht als „kriminell“ eingestuft wurde (und somit eine „unerlaubte Handlung“ bleibt, die aufgrund vermeintlicher „Schädigung“ verfolgt werden kann). Eine gräuliche Besonderheit in der italienischen Gesetzgebung, die leider auch in anderen Ländern wiederholt wird, definiert die Verwendung unlizenzierter Software, oder das unbefugte Kopieren oder Sharen von Texten, Musik, Videos etc. als „kriminelle Handlung“. Dies hat zu zahlreichen Missbräuchen geführt, wie die Beschlagnahme von Computern und Servern, Website Blackouts, und die Strafverfolgung von Leuten, die sich keines Verbrechens schuldig gemacht hatten – wie zum Beispiel die berühmte (und berüchtigte) „Italienische Razzia“ im Mai 1994, die international als „die größte polizeiliche Beschlagnahme von Foren-Systemen in der Weltgeschichte“ bezeichnet wurde. Dieser Fall berief sich nicht auf Zensur, oder irgendeinen Verbrechensverdacht, sondern auf die vermutete Verwendung von unregistrierter Software. Das Gesetz besagt, dass Verletzungen des Urheberrechts als kriminell eingestuft werden falls und wann immer sie „gewinnorientiert“ ("a scopo di lucro") sind. Eine Grundsatzentscheidung durch einen Richter in Cagliari im Jahr 1996 legt fest, dass „Gewinn“ durch das unbefugte Verkaufen von oder Handeln mit urheberrechtlich geschütztem Material hervorgebracht wird, während die private Verwendung (sogar für berufliche Zwecke) nicht als kriminelle Handlung angesehen werden kann. Spätere Gesetzgebungen – offensichtlich beeinflusst durch große Industrielobbies – begegneten dieser Entscheidung, indem sie das Gesetz änderten und „Gewinn“ als jede Art von Vorteil definierten, was auch die Ersparnisse mit einbezieht, die man erzielt, wenn man nicht für urheberrechtlich geschütztes Material zahlt, oder jede andere persönliche „Befriedigung“. Die neueste Entscheidung des Cassazione ähnelt im einigen Punkten der von Cagliari 1996. Sie basiert auf der Gesetzeslage des Jahres 2000, in dem dieser bestimmte Fall ausgenommen worden war und bevor die Änderungen durchgeführt worden waren, die jetzt in Kraft sind und den persönlichen Gebrauch als kriminell einstufen. Selbstverständlich ist es praktisch unmöglich, alle vermeintlichen Verstöße vor Gericht zu bringen. Die Anstifter der Gesetzgebung setzen auf Abschreckung durch die aggressive Verfolgung einiger weniger Leute. In diesem Sinn könnte dieser weithin bekannt gemachte Fall als momentaner Dämpfer für die Propaganda der Lobbyisten angesehen werden. Die tatsächliche Auswirkung dieser Gesetzeshandhabung ist unmöglich abzusehen (falls sie überhaupt irgendwelche Auswirkungen haben wird), bevor nicht andere Fälle nach der neuesten Entscheidung des Cassazione vor Gericht gebracht werden. Wenn man allerdings die berüchtigte Langsamkeit der italienischen Rechtsverfahren kennt, weiß man, dass das noch Jahre dauern kann. In der derzeitigen Situation ist es unwahrscheinlich, dass es zu wirklichen Verbesserungen kommen wird. Insofern ist der Hype in gewisser Weise willkommen, weil er das Problem aufdeckt. Dennoch ist es falsch zu berichten oder auch anzunehmen, dass es in Italien irgendwelche Verbesserungen in der Gesetzeslage und ihren Auswirkungen gegeben hat. Es sogar zu einer gewissen „Selbstgefälligkeit“ führen, wenn man glaubt, das Problem ist gelöst, während die Gesetzgebung dringend grundlegend geändert werden muss, um sie auch nur ein wenig sinnvoller zu machen.
(Unser Dank geht an das EDRI-Mitglied ALCEI - Italien) Trackback URL fĂĽr diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/383
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