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EDRI-gram, 5.1, 17. Jänner 2007 |
Gefängnis oder Geldstrafe für französische P2P-Nutzer?
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Mi, 17/01/2007 - 15:22
Der französische Kulturminister, Renaud Donnedieu de Vabres, schlug im Dezember vor, Personen die nur wenige Werke aus dem Internet herunterladen, nicht mehr länger zu Gefängnisstrafen zu verurteilen. Wenige Wochen nach dieser Aussage jedoch verhängte ein französisches Gericht eine Haftstrafe über einen Internetuser, der Filme heruntergeladen hatte. “Gefängnisstrafen für Internetnutzer sind Vergangenheit.” hieß es von Seiten des Kulturministers. Trotzdem wurde ein User am 11. Jänner 2007 in Nantes zu zwei Monaten Haft und Schadensersatzzahlungen – 10 Euro pro Film an die SEV (Video Editor Union) und die nationale Filmvereinigung – verurteilt. Zur Klarstellung des DADVSI-Gesetzes sollte ein Brief des Justizministeriums an alle Staatsanwälte verteilt werden, damit die Urteile der Richter an die Schwere der Copyright-Verletzung angepasst werden, sodass Gefägnisstrafen für kleine P2P-Piraten wegfallen; Haftstrafen sind somit nur bei schwerwiegenden Verbrechen einzusetzen. Bisher scheinen die französischen Staatsanwälte dies aber zu ignorieren.
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