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Startseite » EDRi-gram Nr. 5.1, 17. Jänner 2007

Von der EU beauftragte Studie lehnt eine Verlängerung der Frist für das Urheberrecht ab

Verfasst von sac am 17. Januar 2007 - 14:47

„Die Umgestaltung des Urheberrechts & verwandter Rechte für eine wissensbasierte Wirtschaft“ ist eine neue Studie, die von der EU in Auftrag gegeben wurde und vom Institut für Informationsrecht der Universität Amsterdam durchgeführt wurde. Der Bericht befasst sich umfassend mit dem Gebiet des EU-Urheberrechts und bezieht sowohl die Probleme der Harmonisierung in jenem Gebiet als auch neue Herausforderungen für und Diskussionen über die Verlängerung der Urheberrechtsfrist für Tonaufzeichnungen oder Verbraucherbewußtsein und die Akzeptanz des Urheberrechts mit ein.

Der Bericht spricht sich deutlich gegen die Forderung der Musikindustrie aus, die Frist für verwandte Rechte zu verlängern:

„Die Verfasser dieser Studie konnten von den Argumenten für die Fristverlängerung nicht überzeugt werden. Die Schutzfrist, die derzeit in der Fristrichtlinie festgelegt ist (50 Jahre), befindet sich schon jetzt deutlich über dem Mindeststandard, der in der Vereinbarung von Rom fixiert ist (20 Jahre), und bedeutend länger als die Fristen, die zuvor in vielen Mitgliedsstaaten gegolten haben (...) Eine Untersuchung der Untermauerungen bestehender benachbarter Rechtssysteme liefert keinerlei Rechtfertigung für eine Verlängerung der Frist. Während das Urheberrecht (Verfasserrecht) kreative Autorschaft schützt, sollen die Rechte von Lautzeichenverfassern die wirtschaftlichen Investitionen in die Produktion von Tonaufzeichnungen schützen.

Die Marktbeherrschung der „Großen“ ist ein wirtschaftlicher Faktor, der berücksichtigt werden muss. Eine Fristverlängerung würde diese Marktbeherrschung aller Wahrscheinlichkeit nach verstärken und verlängern und den freien Wettbewerb erheblich beeinträchtigen.“

Der EU-Bericht bestätigt, was andere nationale Gutachten bereits hervorgehoben haben. Während einer ähnlichen Diskussion in Großbritannien, zeigte der von Gowers beauftragte Bericht zur wirtschaftlichen Beweislage zur Fristverlängerung des Urheberrechts, dass es „sehr wahrscheinlich ist, dass eine Firstverlängerung, wie sie zur Diskussion steht, für die Gesellschaft einen Verlust an Netz-Gemeinwohl bedeuten würde“ und schätzte den Verlust auf 155 Millionen Pfund pro Jahr.

Der Wissenschafts- und Innovation Malcolm Wicks hat angekündigt, dass die Frage der Verlängerung der Urheberfrist bei Tonaufnahmen der Europäischen Kommission überlassen werden würde.

Die gleiche EU-Studie befindet, dass „eine Einschätzung der Akzeptanz des Urheberrechts durch die Öffentlichkeit schwieriger zu bewerkstelligen ist. Für diesen Zweck wurden empirische Daten zu p2p Filesharing und Softwaresharing als „stellvertretenden Indikatoren“ analysiert. Diese Untersuchungen verdeutlichen, dass die unbefugte Verwendung und Verbreitung für ca 50 Prozent der betroffenen Bevölkerung die Norm darstellt.“

In Bezug auf die Ergebnisse des Harmonisierungsprozesses besagt der Bericht, dass „[der Prozess] mit großen Ausgaben lediglich zu gemischten Resultaten geführt hat; seine positiven Auswirkungen auf den Binnenmarkt bleiben nach wie vor größtenteils unerwiesen und sind bestenfalls beschränkt“; der Bericht „empfiehlt es der EC Legislative ebenfalls, keine neuen Initiativen zur Harmonisierung zu ergreifen, außer wenn ein deutlicher Bedarf für Abänderungen der bestehenden Acquis vorgewiesen werden kann.“


The Recasting of Copyright & Related Rights for the Knowledge Economy (11.2006)
Executive Summary


Study


UK will leave question of term extension to EU (11.01.2007)

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