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EDRI-gram - 4.24, 20. Dezember 2006 |
Neue Empfehlung der EU bezieht sich auf das Recht auf Erwiderung in Online-Medien
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Mi, 20/12/2006 - 12:07
Das Europäische Parlament hat am 12. Dezember 2006 bei der zweiten Gesetzeslesung einer Empfehlung zum Schutz von Minderjährigen und menschlicher Würde und zum Recht auf Erwiderung im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie der audiovisuellen Medien- und Onlineinformationsdienste zugestimmt. Das Recht auf Erwiderung in Online-Medien war in den letzten Jahren heftig diskutiert worden – dazu gehörte auch eine äußerst umstrittene Empfehlung des Europarates im Jahr 2004 zum Recht auf Erwiderung im neuen Medienumfeld. In der Praxis wurde die Empfehlung in den Mitgliedsstaaten zwar nie umgesetzt, aber zahlreiche Menschenrechtsgruppen haben ihre Bedenken über die praktischen Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit geäußert. Das neue Schriftstück, das der Rat vorgelegt hat, besagt erneut, dass „es angebracht ist, das Recht auf Erwiderung oder entsprechende Behelfe auf die Online-Medien anzuwenden, und die spezifischen Merkmale der betroffenen Medien und Dienste zu berücksichtigen.“ Die Empfehlung, die vom EP angenommen wurde, ist noch undeutlicher als der Originaltext, der 2005 diskutiert wurde und der den Mitgliedsstaaten vorschlägt „die Einführung von Maßnahmen in ihre nationalen Gesetze oder Verfahren zum Recht auf Erwiderung oder entsprechende Behelfe für Online-Medien [zu bedenken], wobei die Einhaltung ihrer nationalen und verfassungsrechtlichen gesetzlichen Vorlagen respektiert werden müssen, und ohne die Möglichkeit einzuschränken, die Besonderheiten jeder Art von Medien in der Umsetzung zu berücksichtigen“. Es gibt keinen Hinweis darauf, was als „Online-Medien“ definiert wird oder wie eine tatsächliche Umsetzung dieser Empfehlung durchgeführt werden könnte. Das Recht auf Erwiderung in den neuen Medien soll auch in der neuen Richtlinie zu audiovisuellen Mediendiensten erfaßt werden, die vor Kurzem in der ersten Lesung vom Parlament angenommen wurde; der Text bezieht sich jetzt jedoch nur auf die fernsehähnlichen Dienste im Netz. Bei der Gelegenheit verlautbarte die Kommission auch ihr Interesse an zwei weiteren Maßnahmen für Sicherheit im Internet, die kürzlich in den vorangehenden EP-Versammlungen diskutiert worden waren. Die erste bezieht sich auf die Möglichkeit der Einführung einer gebührenfreien Europäischen Telefonnummer oder der Erweiterung eines bestehenden Dienstes zur Unterstützung von Internetnutzern, indem sie zu verfügbaren Beschwerdemechanismen oder Informationsquellen weitergeleitet werden, oder indem Informationen für Eltern über die Wirksamkeit von Filter-Software bereitgestellt wird. Die zweite Initiative betrifft die Möglichkeit, die Erstellung eines allgemeinen Domainnamen der zweiten Ebene, der für überwachte Seiten angewendet wird, die Minderjährige und ihre Rechte respektieren sollen, zu unterstützen, wie z.B. KID.eu.
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