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EDRI-gram - 4.24, 20. Dezember 2006 |
Neue Richtlinie zu audiovisuellen Medien: Erste Gesetzeslesung im EU-Parlament abgeschlossen
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Mi, 20/12/2006 - 11:55
Am 13. Dezember 2006 – genau ein Jahr nach der Vorlage der überarbeiteten Richtlinie durch die Kommission – stimmte die Vollversammlung des Europäischen Parlaments über einen Bericht über den Entwurf für die Richtlinie zu Audiovisuellen Mediendiensten (AVMS) ab, der vom Parlamentskomitee für Kultur und Bildung verfasst worden war. Im Dezember 2005 hatte die Kommission eine neue Reihe von Regelungen vorgeschlagen, um die TV-Regelungen an die neuen Entwicklungen in audvisuellen Technologien und Werbung anzugleichen. Die neue Richtlinie wird die „Fernsehen ohne Grenzen“-Richtlinie von 1989 ergänzen, die 1997 zum letzten Mal überarbeitet wurde, und unter anderem neue Regelungen für die Werbung und die Erweiterung der Richtlinie in Richtung mehrerer audiovisueller Dienste und nicht nur mehr „klassisches“ On-Air Fernsehen beinhalten. Der Vorschlag weitet den Rahmen der Richtlinie auch auf „nicht-lineare audiovisuelle Mediendienste“ aus, wie zum Beispiel Abrufdienste im Internet. Das Parlament hat bei der ersten Lesung den Vorschlag der Kommission abgeändert. Das Hauptaugenmerk lag eindeutig auf den Bestimmungen zur Produktplazierung und Werbung, die umstritten genug sind. Das Parlament konnte die Definitionen zur Reichweite, nämlich zur Reichweite der linearen und nicht-linearen Dienste, nur gering verdeutlichen, obwohl viele Interessensvertreter und auch einige MEPs sich diesbezüglich besorgt zeigten. Nach der ersten Gesetzeslesung des Parlaments unter dem Mitentscheidungsverfahren ist nun wieder der Rat gefordert. Obwohl die Mitgliedsstaaten sich am 13. November 2006 auf einen vorläufigen Kompromiss, den sogenannten „Allgemeinen Ansatz“, geeinigt haben, werden sie unter der deutschen Ratspräsidentschaft ab Februar 2007 an einem gemeinsamen Standpunkt arbeiten. Danach wird der Gesetzesentwurf für eine zweite Lesung an das Parlament zurückgesendet werden. Das gibt den Interessengruppen wieder – wenn auch wenig – Spielraum. Die neue und einzige Grundlage für die Diskussionen der zweiten Lesung wird der gemeinsame Standpunkt des Rates sein. Änderungen können sich nur auf Teile des Textes beziehen, die bereits für die erste Lesung abgeändert wurden. Zusätzlich legt das Abkommen eine dreimonatige Frist für das Parlament fest, innerhalb der gehandelt werden muss. Daher kann damit gerechnet werden, dass der Entwurf sowohl vom EP als auch vom Rat noch unter der deutschen Präsidentschaft angenommen werden wird. Ist er einmal angenommen, haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, um die neue Richtlinie ins nationale Recht zu implementieren.
(Beitrag von Angelika Wessels, juristische Beraterin fĂĽr EU Angelegenheiten) Trackback URL fĂĽr diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/352
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