Das Berufungsgericht in Paris hat entschieden, dass französische ISPs den Zugang zur Website AARGH sperren müssen, die vom Gericht als revisionistisch eingestuft wurde. Diese Entscheidung wurde getroffen, obwohl die Richter einräumten, dass die Maßnahmen unzureichend sein würden und die Seite dennoch auf anderen Wegen zugänglich bliebe.
Der Rechtsstreit war von mehreren französischen Anti-Rassismus Gruppen ins Rollen gebracht worden, die zunächst drei in den USA ansässige Hosting Provider aufforderten, die Website von AAARGH zu schließen. Einer davon weigerte sich, worauf die Anti-Rassismus NGOs vor das französische Gericht gingen.
Das französische Gesetz von 2004, das die EU Richtlinie zu E-Commerce implementiert, erlaubt den Klägern, wenn alle möglichen Maßnahmen, die Hosting Firma zum Sperren der illegalen Inhalte zu überreden scheitern, von den ISPs das Filtern des illegalen Inhalts zu verlangen.
Eine erste Entscheidung wurde im Juni 2005 getroffen, als eine Vorinstanz der Klage gegen 11 große französische ISPs stattgab. Die ISPs gaben in ihrer Berufung an, dass die Seite auf den schwarzen Listen zur elterlichen Kontrolle aufscheint, und gaben zu bedenken, dass die Maßnahmen auch andere – legale - Webseiten sperren würden, da eine ganze IP Adresse gesperrt wird, nicht nur den URL einer Webseite. Sie brachten Argumente vor, die die hohen Kosten von Filtermethoden belegen sowie deren Ineffizienz. Die ISPs forderten außerdem, dass die Verfasser der Webseite direkt verfolgt werden sollten.
Das Berufungsgericht lehnte den Antrag der ISPs ab und erinnerte daran, dass diese Argumente bereits in den parlamentarischen Debatten zum Gesetz abgelehnt worden waren, Das Gericht befand auch, dass die Entscheidung - wenn auch unzureichend - dennoch „den Verdienst bringt, dass der Zugang zu einer illegalen Seite im Internet soweit verhindert wird, wie es beim derzeitigen technischen Stand möglich ist.“
Die Unzulänglichkeit der Filtermöglichkeiten von ISPs wird in diesem Fall auch besonders deutlich. In jeder Suchmaschine wird der Zugriff auf die AAARGH Webseite möglich gemacht. Außerdem haben die Betreiber der Webseite die Hostingfirma und den Domain-Namen schon vor Beginn der gerichtlichen Verhandlungen geändert – daher können sie ihren Usern nun unbehelligt erklären, wie sie mit Anonymisierungssoftware auf ihre Seite zugreifen können.
Decision Court of Appeal Paris - Tiscali, AFA, etc vs. UEJF, J'Accuse, SOS Racisme, etc. (only in French, 24.11.2006)
Case AAARGH: ISP Filtering obligation confirmed in appeal (only in French 24.11.2006)
Case AAARGH: Months of procedure for a inefficient filtering (only in French 27.11.2006)
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