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EDRI-gram Nr. 4.23; 6. Dezember 2006 |
Warnung des EDPS: Grundsätze des Datenschutzes könnten in der EU gefährdet sein.
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Mo, 11/12/2006 - 06:00
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Nachdem er bereits am 19. Dezember 2005 eine Stellungnahme dazu abgegeben hatte, äußerte sich der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) Peter Hustinx jetzt zum zweiten Mal zum Entwurf der Kommission für einen Rahmenbeschluß des Rates, der den Schutz persönlicher Daten im Rahmen der polizeilichen und juristischen Zusammenarbeit in Kriminalfällen zum Inhalt hat. Der EDPS plädierte für eine gewisse Übereinstimmung bei Datenschutzbestimmungen, die auf alle Daten angewendet werden sollen, welche in den polizeilichen und juristischen Systemen ausgetauscht werden, und die sich nicht nur auf den grenzüberschreitenden Austausch zwischen Mitgliedsstaaten beschränken dürfen. Ein weiteres Anleigen Peter Hustinxs ist das Recht einer Person, über die Verarbeitung seiner oder ihrer persönlichen Daten informiert zu werden. „Einige Grundrechte in Datenangelegenheiten, wie das Recht informiert zu werden, scheinen nicht länger gesichert zu sein“, sagte er und gab zu bedenken, dass man das Recht auf Information keinesfalls nur auf Anfrage hätte; dies sei unakzeptabel. Der EDPS glaubt außerdem, dass der Rat einen Vorschlag zur Verarbeitung bestimmter Informationen wie biometrische Daten und DNA-Profile verabschieden soll, egal ob diese Daten mit dem Grundsatz der Verfügbarkeit übereinstimmen oder nicht. Ein Kooperationsabkommen wurde vom Büro des EDPS und dem Europäischen Ombudsmann Nikiforos Diamandouros unterzeichnet mit dem Ziel, Informationen über relevante Beschwerden auszutauschen. Eine gemeinsame Erklärung beider Büros besagt: “Weil Misswirtschaft auch dadurch entsteht, dass EU Einrichtungen ihren Verpflichtungen zum Datenschutz nicht nachkommen, ist es von großer Bedeutung, dass wir in Fällen, in denen sich unsere Zuständigkeiten teilweise überschneiden, zusammenarbeiten.“
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