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Startseite » EDRi-gram Nr. 4.1, 18. Jänner 2006

Gesetz zur Informationsfreiheit in Mazedonien

Verfasst von sac am 18. Januar 2006 - 6:00

Die Zivilgesellschaft in Mazedonien zeigt sich sehr besorgt über die Beschaffenheit des vorgeschlagenen Entwurfs zum Gesetz für Informationsfreiheit Öffentlicher Art, da er nicht den internationalen Standards zum Zugang zu Informationen entspricht. Heute (18.01.2006) soll das mazedonische Parlament das Gesetz einführen.
Die NGOs Article 19, Foundation Open Society Institute – Macedonia, Pro Media-Skopje und Transparency Macedonia sandten einen offenen Brief an den Präsidenten der Republik Mazedonien, den Vorsitzenden des Parlaments und den Regierungschef, in dem sie ihre Bedenken bezüglich den Schwachstellen im neuesten Gesetzesentwurf zum Freien Zugang zu Information äußern. Sie bemängeln außerdem den fehlenden Fortschritt bei der Durchsetzung des Entwurfs.
Der Brief wurde von 126 mazedonischen Organisationen der Zivilgesellschaft unterschrieben und appelliert für die rasche Umsetzung eines Gesetzes des Freien Informationszugangs, das die Empfehlungen des Artikel 19 mit ein bezieht, und internationalen Standards entspricht. Die Hauptanliegen betreffen:

- Das Gesetz erhebt nicht Anspruch auf letzte Autorität in den Bereichen Informationsfreiheit, und ist von Geheimhaltungsgesetzen angreifbar, sowie vom Gesetz für Geheiminformationen.
- Pläne, die vorsahen, eine Kommission für Anhörungen von Berufungen und die Einführung des Gesetzes voranzutreiben einzurichten, wurden zu Gunsten eines Rechtsspruchs im regulären Gerichtssystem fallengelassen. Wie die Erfahrung in mehreren Ländern zeigt, ist ein unabhängig verwalteter Beschwerdenapparat unbedingt notwendig für die wirkungsvolle Arbeitsweise eines Systems zum Zugang zu Information; Gerichtsverfahren sind zu langwierig und kostenaufwendig für die große Mehrheit der potentiellen Beschwerdeführer in Informationsfragen.
- Das Gesetz enthält keinen klaren „Schadenstest“, der festlegen würde, dass Anfragen auf Information niemals abgelehnt werden dürften, es sei denn, die Auskunft würde tatsächlich ein ernstes Schadensrisiko darstellen.
- Das Gesetz garantiert keinen Schutz für Informanten.
Der Ablauf des Gesetzesentwurfs wurde im Juni 2003 von mehreren NGOs eingeläutet. Zusätzlich beteiligten sie sich währen dieser zweijährigen Periode an dem Entwurf, indem sie öffentliche Hearings und Diskussionen veranstalteten, und sie erleichterten die Durchführung der Verbesserungen im Entwurf.

Der vorgelegte Entwurf wurde während dieser Zeitspanne einschneidenden Veränderungen unterzogen und die Einführung des Gesetzes wurde mehrmals verschoben. Leider wurden die Bedenken der Zivilgesellschaft, die diese Woche vor der Parlamentskommission ausgesprochen worden waren, beim Beschluss des endgültigen Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt, als dieser das parlamentarische Verfahren durchlief. NGOs und FOI Aktivisten drängen auf Änderungen im Gesetz und hoffen, dass das mazedonische Parlament ihre Einwände und Empfehlungen bei der Übernahme berücksichtigen wird. In der Zwischenzeit bleibt Mazedonien das einzige Land, das noch kein Gesetz zur Informationsfreiheit eingeführt hat.


Article 19 calls for the speedy adoption of Macedonian Freedom of Information law ( 12.01 2006)


Comments on the Draft Law on Free Access to Information

(Contribution by Bardhyl Jashari, EDRI-member Foundation Metamorphosis - Macedonia)

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