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Startseite » EDRi-gram Nr. 4.22, 22. November 2006

Datenerfassung von IP-Adressen in Deutschland verboten

Verfasst von sac am 22. November 2006 - 15:37

Am 25. Januar 2006 beschied das Landesgericht Darmstadt, dass es dem deutschen Internet Provider T-Online rechtlich verboten ist, die von ihnen zugeteilten IP-Adressen ihrer Nutzer zu erfassen. Nach deutschem Recht müssen diese Daten gelöscht werden, sobald die Verbindung getrennt wird, weil sie für Abrechnungszwecke nicht notwendig sind. Laut Urteil rechtfertigen Sicherheitsmaßnahmen nicht die allgemeine Erfassung der IP-Adressen aller Nutzer. Die Sammlung solcher Daten ist nur bei besonderen Vorkommnissen (Störungen oder rechtswidrige Nutzung) fallweise erlaubt.

Am 28. Oktober 2006 wies der Bundesgerichtshof die Berufung von T-Online aus formalen Gründen ab. Das Urteil des Landesgerichts wurde damit rechtskräftig. Die rechtlichen Begründungen des Gerichts betreffen im weiteren alle deutschen ISPs und Tarifmodelle. Eine Musterklage für andere Deutsche, die ihren ISP klagen wollen, wurde im Internet veröffentlicht. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, gab bekannt, dass er die notwendigen Schritte unternehmen werde, um das Urteil in Bezug auf alle Kunden anzuwenden.

Der Kläger, Holger Voss, war 2003 strafrechtlich verfolgt worden, weil er angeblich die Anschläge von 9/11 in einem Internetforum gutgeheißen hatte. Erst im Gerichtssaal wurde befunden, dass seine Äußerungen eindeutig sarkastisch gemeint waren. Folglich wurde Voss freigesprochen. Um Voss’ Forumspost verfolgen zu können, hatte die Staatsanwaltschaft vom Forumanbieter Heise verlangt, die IP-Adresse des Posters herauszugeben. Voss’ ISP T-Online sagte der Staatsanwaltschaft darauf, an wen die Adresse vergeben worden war.

Der T-Online Fall hat Stimmen darüber laut werden lassen, dass das deutsche Recht auch Website-Anbieter wie Heise, Amazon und Ebay sperren lässt, weil sie die IP-Adressen ihrer Nutzer erfassen. Derzeit ist diese Erfassung weithin üblich, teils weil die Software, die für die USA konstruiert ist (einschließlich Open Source Software) Datenschutzbestimmungen nicht berücksichtigt. Datenschutzexperte Patrick Breyer forderte ein Gesetz, das anordnet kommerzielle Software für den Verkauf in Europa mit einer Standardfiguration auszustatten, die den europäischen Datenschutzbestimmungen entspricht.


Urteil des Landesgericht Darmstadt zur IP Erfassung


Musterklage gegen die Logdatenvorratspeicherung

(Beitrag Patrick Breyer – Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - Germany)

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