Niederländisches Höchstgericht beendet 10-jährigen Scientology Rechtsstreit

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Mi, 18/01/2006 - 06:00

In einem Streit, der sich über eine Dekade zwischen Karin Spaink, einer niederländischen Autorin, und XS4ALL, ihrem Internet Provider, und der Scientologykirche, die auf Urheberrechtsverletzung klagte, erstreckt hatte, trug schließlich die Redefreiheit den Sieg davon.

Alles nahm seinen Anfang 1995, als die Scientologykirche versuchte, den Internet Service Provider XS4ALL zu sperren, weil dieser auf einer Website einige religiöse Dokumente von Scientology veröffentlicht hatte und damit laut Scientology eine Urheberrechtsverletzung begangen hatte.

Spaink hört von dem Streit und stellte die gleichen Dokumente auf ihrer eigenen Site, die ebenfalls von Xs4ALL bereitgestellt wurde. Später erklärte sie: „Ich habe mich darauf eingelassen, weil ich es wichtig fand zu darzustellen, wie mit Urheberrechten online verfahren wird, und inwieweit ISPs zur Verantwortung gezogen werden können.“

Die Kirche von Scientology strebte einen Urheberrechtsprozess an, forderte die Entfernung der Dokumente von den jeweiligen Sites und verlangte, den Internetanbieter für die Betätigungen seiner Bezieher in Bezug auf das Urheberrecht zur Rechenschaft zu ziehen.

Ein Amtsgericht in Amsterdam befand jedoch, dass die Dokumente rechtlich zulässig veröffentlicht worden waren, und begründete dies mit dem Recht einer Person, aus urheberrechtlich geschütztem Material zu zitieren.

Im Jahre 1999 diskutierte das Amsterdamer Gericht auch über die Verantwortlichkeit von Anbietern im Allgemeinen. Das Gericht beschied, dass Internetanbieter an sich nicht verantwortlich sind für das Material, das von ihren Beziehern verbreitet wird. Nichtsdestotrotz sollte der Provider eingreifen, wenn Beweise für offensichtlich illegale oder unberechtigte Aktionen vorliegen. Diese sogenannte „drei-Schritte-Methode“ stellte eindeutig eine Eingebung für die spätere e-commerce Richtlinie dar, die auf einer ähnlichen Argumentation basiert. Im Gegensatz zur e-commerce Richtlinie erweiterte das Amsterdamer Gericht die Haftung jedoch auch auf hyperlinks für Material zur Urheberrechtsverletzung.

Eine spätere Entscheidung von 2003 jedoch hob diese Entscheidung vollständig auf und führte zu einem Sieg für XS4ALL.

Scientology führte seinen Feldzug fort, indem es Websites kritisierte und Site Operators, ISPs und sogarGoggle unter Druck setzte. 1999 entfernte Amazon.com links, die zu einem scientologykritischem Buch führten, nur um sie später wieder zu aktivieren.

Das letzte Urteil des Höchstgerichts zu dem Fall sollte im Dezember 2005 fallen, nachdem XS4ALL und Karin Spaink die Schnellverfahren, die Hauptverfahren, und die Berufungen für sich entschieden hatten. In einem Versuch, eine weitere Niederlage am höchsten niederländischen Gericht zu vermeiden, reichte Scientology seine letzte Berufung möglichst spät ein. XS4ALL legte heftigen Einspruch ein, um den Fall ein für allemal zu schließen. Das Höchstgericht nahm die Berufung jedoch an, ohne eine Hauptentscheidung zu treffen. Weil Scientology alle nationalen Mittel genutzt hat, kann es den Fall nicht vor den Europäischen Gerichtshof bringen, und macht daher Spaink’s Sieg rechtskräftig.


Final Victory! XS4ALL and Spaink Win Scientology Battle (16.12.2005)


Scientology loss keeps hyperlinks legal (08.09.2003)

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