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Startseite » EDRi-gram Nr. 4.22, 22. November 2006

Italienischer Justizminister schlägt Behörde für gewalttätige Videospiele vor

Verfasst von sac am 22. November 2006 - 15:14

Der italienischen Zeitung La Repubblica zufolge hat der italienische Justizminister Clemente Mastella kürzlich ausgesagt, es wäre empfehlenswert, eine „Behörde“ zu schaffen, die „über annehmbare Standards in den Verkaufsmodalitäten“ bei Videospielen entscheiden würde, so dass es möglich wird, „Diejenigen [Videospiele] zu finden, die ein unzulässiges Maß an Gewalt enthalten.“

Eine „Behörde“ bedeutet in der Sprache der italienischen Politik eine theoretisch unabhängige öffentliche Körperschaft, die bestimmte Teilbereiche des öffentlichen Lebens überprüft und kontrolliert. Beispiele dafür sind die „Autorità per le Telecomunicazioni" (Behörde für Telekommunikation) und die "Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato" (Behörde für eine garantierte freie Konkurrenz und (freien) Markt), die beide in der Vergangenheit kritisiert worden waren, weil sie aufgrund von zuviel interner Bürokratie und/oder einer Art „psychologischer Abhängigkeit“ von der jeweiligen Regierung und anderen Kräften unfähig waren ihre Aufgaben zu erfüllen.

Die Bemerkungen von Minister Mastella zusammen mit denen von Guiseppe Fioroni, dem Bildungsminister, demzufolge „die Freiheit von Videospielen erst nach der Freiheit von Söhnen kommt, die in Ruhe und ohne Gewalt aufwachsen sollen“, und die Aussage des Kommunikationsministers Paolo Gentiloni, dem zufolge „die Belange des Jugendschutzes sich nicht auf das Fernsehen beschränken, sondern auch auf neue Medien ausgeweitet werden müssen“, scheinen durch das Videospiel „Rule of Rose“ angeregt worden zu sein.

Warum eine „Behörde für gewalttätige Videospiele“ sich besser bewähren soll als die bestehenden Institutionen ist derzeit noch unklar; es ist gleichfalls unklar ob Minister Mastella ein neues Bewertungssystem für den Videospielmarkt in Italien vorsieht, wo das europäische Bewertungssystem PEGI (Pan European Gaming Information) bereits besteht, oder ob er vielmehr die Einführung neuer Hilfsmittel vorschlägt, die eine Verbreitung von Videospielen auf der Basis existierender Bewertungssysteme kontrollieren sollen.

La Repubblica zitiert Mastella weiter: „Sowohl strafrechtliche Interventionen als auch wirtschaftliche und administrative Maßnahmen können als Abschreckung dienen“ und „Beschlagnahmungen sind nur möglich, wenn die Möglichkeit eines Verbrechens wie die Anstiftung zu einem Verbrechen vorliegt“. La Repubblica gibt weder Auskunft über Minister Mastellas genaue Ausführungen darüber, wie ein Videospiel zur Ausübung eines Verbrechens anstiften könnte, noch darüber, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, das in Artikel 21 der italienischen Verfassung festgelegt ist, bewahrt werden würde.

Im selben Artikel wird Giovanni Maria Pirroni, der Direktor des IIMS (Istituto Italiano di Medicina Sociale = Italian Institute of Social Medicine) zitiert: „Sperren beim Verkauf von Videospielen ist keine Garantie, weil jede Art von Inhalt im Internet heruntergeladen werden kann.“ Es ist unklar, ob dies ein Eingeständnis der Schwierigkeiten bedeutet, denen eine Behörde, wie die von Mastella vorgeschlagene, gegenüberstehen würde, oder vielmehr einen Aufruf für den Einsatz ähnlicher Regelungen für online und offline Transaktionen und Verkaufsabwicklungen.

Dieser italienische Wunsch nach mehr Regelungen in diesem Bereich scheint auf offene Ohren in der Europäischen Kommission zu treffen: Franco Frattini, der Kommissar für Justiz, Freiheit und Sicherheit, hat vor kurzem verlangt, dass die EU die Schutzmaßnahmen für Kinder vor gewalttätigen Videospielen verbessert. Frattini soll gesagt haben, er würde bei einem Treffen der Justizminister das für den 5. Dezember 2006 angesetzt ist, „einen ersten Meinungsaustausch zu diesem Thema anregen, damit eine mögliche Reichweite für ergänzende, nationale und europäische Maßnahmen gefunden werden kann ... einschließlich Fragen wie die Bewusstseinsschärfung, die Kennzeichnung solcher Spiele und den Verkauf an Minderjährige.“


La Repubblica: Violent videogames in the government gun sight (only in Italian, 14.11.2006)


EU Justice Commissioner highlights dangers of video games glorifying violence (17.11.2006)

(Beitrag von Andrea Glorioso, italienischer Berater für Digitale Richtlinien)

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