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EDRIgram, Nr. 4.22; 22. November 2006 |
Neuer Gesetzesvorschlag zur Vorratsdatenspeicherung in Italien eingereicht
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Mi, 22/11/2006 - 14:55
Dank des italienischen Parlamentsabgeordneten Maurizio Turco (Rosa nel Pugno) wurde kürzlich ein Gesetzesvorschlag zur Vorratsdatenspeicherung, verfasst vom Winston Smith Projekt, als DDL nr. 1728 beim italienischen Parlament eingebracht. Der Vorschlag, dessen vollständiger Titel “Regeln für das Erfassen, Speichern und Löschen geografischer oder zeitlicher Daten mit bestimmten Nutzeridentifizierungen durch automatische Hilfsmittel“ lautet, zielt darauf ab, die „Nebenwirkungen“ der derzeitigen „Vorratsdatenspeicherungskultur“ zu verringern, in der die Erfassung und Speicherung aller möglichen Daten aus politischen und technologischen Gründen eher die Norm darstellt als die Ausnahme. In den Erläuterungen zum Vorschlag heißt es, dass ISP Verbindungen, Websurfingmuster, Mails, Nachrichten und Chats auch von kleinen und mittleren Organisationen mit relativ geringem Aufwand erfasst und auf unbestimmte Zeit gespeichert werden können. Das Phänomen beschränkt sich nicht nur auf das Internet „per se“: GSM „cell Technologische Automatisierung ermöglicht die Schaffung riesiger Datenbanken über Aktivitäten, die unter dem italienischen Gesetz 196/2003, das als die rechtliche Hauptgrundlage für Datenschutz in Italien gilt, nicht notwendigerweise als „persönliche Daten“ eingestuft werden, und fallen daher nicht unter den Schutz, den dieses Gesetz bietet. Solche Datenbanken könnten sich bald als Alptraum für den Datenschutz herausstellen, da die Kontrolle von Zugriffen sich bisher eher locker anlässt – entweder aus finanziellen Mängeln oder aus den wirtschaftlichen Interessen, die daraus entstehen können, dass man einen solchen Zugriff gewährt, und weil sowohl Theorie und als auch Anwendungen von Datenbankauswertungen immer ausgeklügelter dabei werden, scheinbar harmlose Daten aus verschiedenen Quellen miteinander zu vernetzen. Drei italienische Gesetze regulieren das Ausmaß der Vorratsdatenspeicherung: "Codice delle comunicazioni elettroniche" (Verfügung 259/2003), "Codice in materia di protezione dei dati personali (Gesetz 196/2003) und, seit kurzem, das sogenannte „Decreto Pisanu“, genannt nach dem früheren Innenminister der letzten Regierung unter Berlusconi. Der Gesetzesvorschlag des Winston Smith Projekts will nicht über die derzeitigen Auflagen zur Vorratsdatenspeicherung aushandeln; vielmehr soll „ex ante“ gehandelt werden indem die Menge der Daten reduziert wird, die automatisch ohne jegliche rechtliche Notwendigkeit eingeholt werden, was für solche Erfassungen aber von vornherein nötig ist. Das Gesetz führt das Prinzip der „Pflicht zum Löschen“ ein, laut dem automatisch erfasste Daten nicht länger als unbedingt für die Erfüllung des Ziels erforderlich gespeichert werden dürfen, für welches die Sammlung überhaupt durchgeführt worden war. Langer Rede kurzer Sinn: der Gesetzesvorschlag will das Löschen von Daten als die Norm und nicht als Ausnahme.
(Beitrag von Andrea Glorioso, italienischer Berater für digitale Grundsätze) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/314
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