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EDRIgram, Nr. 4.22; 22. November 2006 |
Deutscher Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht
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Mi, 22/11/2006 - 14:52
Am 8. November 2006 hat die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorsieht. Das Gesetz würde die derzeitige Rechtssprechung zur IP-Datenerfassung aufheben und die Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten für sechs Monate vorschreiben. Die Auflagen der Vorratsspeicherung sollen auch auf Anonymisierungsdienste angewendet werden, was diese praktisch überflüssig macht. Außerdem sollen anonyme E-mail Accounts abgeschafft werden. Der Zugriff auf Verkehrsdaten wird zur Untersuchung „erheblicher“ Vergehen zulässig sein, aber auch zur Untersuchung aller Vergehen, bei denen Telekommunikationsnetzwerke verwendet wurden (einschließlich des Sharens von urheberrechtlich geschützten Inhalten). Das Gesetz soll am 15. September 2007 in Kraft treten. Bis zum 29. März 2009 wird die Vorratsdatenspeicherung für Internetanbieter, Internettelefonie und e-mail Dienste nicht verbindlich vorgeschrieben sein. Die Richtlinie war vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung heftig kritisiert worden, der sie als verfassungswidrig einstuft. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit wiederholt verfügt, dass die Sammlung von persönlichen Daten laut Menschenrechtsbestimmungen nur dann erlaubt ist, wenn die Daten für einen bestimmten Zweck benötigt werden. Der Arbeitskreis forderte den Abbruch der Umsetzung oder zumindest eine vorübergehende Einstellung des Verfahrens bis der EuGH über Irlands Prozess über die Aufhebung des Gesetzesentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung entschieden hat. Der Arbeitskreis kritisierte auch den deutschen Gesetzesentwurf, der die Bedingungen der EU noch übersteige, wenn es im Anonymisierungsdienste, Emailservices und den Zugang zu gespeicherten Daten geht. Die EU-Richtlinie bezieht sich nur auf die Untersuchung von „gravierenden“ Vergehen und untersagt keineswegs anonyme Dienste oder Anonymisierungsdienste. Der Arbeitskreis brachte eine Sammelklage vor, die beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden soll, falls das vorgeschlagenen Gesetz angenommen wird. Das Gericht wird darin aufgefordert, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorübergehend einzustellen während deren Verfassungsmäßigkeit geprüft wird. Laut dem vorgeschlagenen Antrag, der im Internet veröffentlicht wurde, ist der EU-Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung ungültig, weil er gegen Menschenrechte verstößt und über keinerlei rechtliche Grundlage verfügt. Die Sammelklage wird von mehreren deutschen Juristen unterstützt; alle deutschen Bürger können sich daran beteiligen.
(Beitrag von Patrick Breyer - Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - Deutschland) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/313
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