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EDRIgram, Nr. 4.22; 22. November 2006 |
Gesetzesentwurf für die Fernsehrichtlinie bleibt auf TV-ähnliche Dienste im Web beschränkt
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Mi, 22/11/2006 - 14:44
Bei einem Treffen des EU-Ministerrates am 14. November einigte man sich auf eine neue Version der Richtlinie zu audiovisuellen Mediendiensten, welche die neue Regelung über Videos im Internet nur auf die TV-ähnlichen Dienste (lineare Dienste) beschränkt. Die Videoclips in Internet bleiben von dieser neuen Richtlinie ausgeschlossen. Die erste Version der Fernsehrichtlinie – eine überarbeitete Version der TWF („Fernsehen ohne Grenzen“) Richtlinie von 1997 – war von vielen Mitwirkenden wie der britischen Regierung bis hin zu mehreren Medienfachleuten, die die Budapester Erklärung für Freiheit im Internet unterschrieben hatten, heftig kritisiert worden. Die neue Version, auf die sich der Ministerrat und auch die Kulturkommission des Europäischen Parlaments geeinigt haben, führt den Begriff der audiovisuellen Mediendienste ein und unterscheidet zwischen Fernsehausstrahlungen („lineare“ Dienste wie z.B. eingeplante Ausstrahlungen über traditionelles Fernsehen, Internet oder Mobiltelefone, die den Zusehern die Inhalte „zutragen“ [„push contents“]) und Dienste auf Abruf („nicht linear“ wie Videos auf Abruf, die der Zuseher aus einem Netzwerk „bezieht“ [„pull contents“]). Sowohl die Kommission als auch der Rat haben bei der Unterscheidung dieser beiden Kategorien der Fernsehdienste betont, dass sie für die Anbieter von „Diensten auf Abruf“ nur ein Mindestmaß an Regelungen vorschreiben wollen. Lineare Dienste hingegen sollen stärker reguliert werden. Einer der vehementesten Befürworter der Einschränkung von Inhalten war die britische Rundfunkbehörde Ofcom und die Kulturministerin Tessa Jowell. Ofcom wird nun lediglich die Fernsehübertragungen der großen Rundfunkanstalten im Internet zu regulieren haben, und die beliebten social networking Websites nicht einbeziehen. „Das heutige Ergebnis zeugt davon, dass wir große Fortschritte dabei gemacht haben, unsere Europäischen Partner davon zu überzeugen, auch unsere Standpunkte zu bedenken.“, betonte einer der Befürworter der Abänderung, der britische Medienminister Shaun Woodward. In einer Weiterführung des Prinzips des Herkunftslandes in der TWF-Richtlinie überträgt der Gesetzesentwurf für die Fernsehrichtlinie die Verantwortung für die Regulierung der Rundfunk- und Fernsehsender auf die nationalen Behörden, innerhalb deren Grenzen die Sender betrieben werden. Der vereinbarte Text nimmt außerdem einen Mechanismus mit auf, der es Zielländern unter gewissen Auflagen ermöglicht, Maßnahmen gegen einen Anbieter in einem anderen Mitgliedsstaat zu ergreifen.
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