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Startseite » EDRi-gram Nr. 4.21, 8. November 2006

Filesharer werden von europäischen Gerichtshöfen unterschiedlich behandelt.

Verfasst von sac am 8. November 2006 - 11:55

In den letzten Wochen wurden in Gerichtshöfen verschiedener europäischer Staaten einige interessante Entscheidungen hinsichtlich Verletzungen des Urheberrechts durch Filesharer getroffen. Die Verwendung von p2p Programmen wurde in Finnland, Schweden und Spanien völlig unterschiedlich eingestuft.
Ende Oktober 2006 verurteilte ein Richter im finnischen Turku 22 Personen wegen Verletzungen des Urheberrechts und mit einer Geldstrafe von über 420 000 Euro zugunsten von Musik-, Spiele- und Filmproduzenten belegt. Die Kläger hatten 3,5 Millionen Euro als Schadensersatz gefordert.
Die Gruppe, die verurteilt wurde betrieb ein Netzwerk namens Finreactor mit rund 10 000 Usern ; der Richter entschied, dass das Netzwerk mit dem klaren Ziel gegründet worden war, urheberrechtlich geschützte Werke wir Spiele, Software oder Filme zu sharen und somit das Urheberrecht zu verletzen.
Obwohl die Angeklagten argumentierten, die Inhalte wären direkt zwischen den Usern weitergeleitet worden ohne im Netzwerk gespeichert zu werden und behaupteten, sie trügen daher keine Verantwortung für die Gesetzesübertretung, stufte das Gericht den Betrieb als Ganzes ein und bezog daher die Betreiber in die Zuwiderhandlung ein.
Das finnische Gericht befand kein strengeres Urteil für notwendig und bezog sich auf ein früheres Urheberrecht, bei dem der Profitrahmen für eine Verurteilung bei Urheberrechtsverletzung herangezogen wird.
Finnland ist nicht das einzige Land, in dem Filesharing streng geahndet wird. Gerichte in Schweden haben ebenfalls zwei Männer mit einer Geldstrafe belegt, weil sie Filme und Musik für den persönlichen Gebrauch heruntergeladen hatten; außerdem wurden während der letzten zwei Jahre über hundert Studenten der Växjö Universität der Zugang zum Uni Netzwerkes gesperrt, weil sie urheberrechtlich geschützte Werke heruntergeladen hatten.
Eine völlig andere Richtung wurde am 26. Oktober 2006 in Spanien eingeschlagen, als ein Richter des Strafgerichtshofes no. 3 in Santander einen 48jährigen Mann freisprach, der digitale Musik im Netz geshart hatte; unter spanischem Gesetz kann eine Person, die Musik zum persönlichen Gebrauch herunterlädt, ohne damit Geld verdienen zu wollen, nicht verurteilt werden.
Das Büro des Generalstaatsanwalts zeigte sich von Urteil überrascht, ebenso wie die beiden Musikvertriebsgesellschaften Asociación Fonográfica y Videográfica Española (Afyve) und die Asociación Española de distribuidores y editores de software de entretenimiento (Adese), welche für den Angeklagten eine Geldstrafe von 7200 Euro und Schadensersatzzahlungen in Höhe von 18361 Euro für Afyve gefordert hatten.
Die Kläger konnten nicht nachweisen, dass der Angeklagte mit dem Verkauf von CDs mit der heruntergeladenen Musik Geld verdient hatte, und der Richter entschied, dass eine Verurteilung die „Kriminalisierung von gesellschaftlich akzeptierten und weit verbreiteten Praktiken bedeuten würde, bei denen das Ziel nicht in unerlaubter Geldbeschaffung liegt, sondern in der privaten Verwendung von Kopien.“
Die spanische Vereinigung der Plattenindustrie Promusicae ließ ausrichten, dass sie Berufung gegen das Urteil einlegen würde. Justizminister Juan Fernando Lopéz Aguilar sagte ebenfalls, die Rechte von Künstlern müssten so gut wir möglich geschützt werden, und dass das Spanien an einem neuen Gesetzesentwurf arbeite, um das bestehende Gesetz zum Urheberrecht außer Kraft zu setzen.

A judge from Santanter decided downloading music from the Internet without working purpose is no crime (only in Spanish, 1.11.2006)

File sharing website brings heavy damages in copyright case (27.10.2006)

Finland convicts 22 in file sharing case (30.10.2006)

Students get network ban over file sharing(30.10.2006)

Two Swedes fined for file sharing (18.10.2006)

Spain Court Dismisses Music Download Case (2.11.2006)

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