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Bundesrat kritisiert Fluggastdatenauswertung

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Foto: Viktor Gula

Zur Verhütung terroristischer Straftaten will die Europäische Kommission die Fluggesellschaften verpflichten, weitreichende Informationen über die Passagiere (PNR-Daten) an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Der Deutsche Länderkammer steht diesem Vorschlag der EU-Kommission zur Verarbeitung von Fluggastdaten sehr kritisch gegenüber. Zu diesem Schluss ist der Bundesrat heute in seiner 881. Sitzung gekommen.

Die PNR-Daten beinhalten neben flugspezifischen Daten auch Angaben wie Zahlungsart und Kreditkarteninformationen, Wohnadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, verfügbare Zieladresse und Telefonnummer, Flugzeiten, Buchungsklasse, verfügbare Vielflieger- und Bonusdaten, eventuelle Sitzplatzpräferenzen, bevorzugtes Bordmenü, Name der Buchungsagentur/des Reisebüros, Sachbearbeiter der Buchung, Code-Sharing-Information, Reisestatus des Passagiers und dergleichen mehr. All diese Daten sollen künftig für fünf Jahre gespeichert und zwischen den Mitgliedsstaaten auch ausgetauscht werden (unwatched berichtete).

Nach Ansicht des Bundesrates sind die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger durch den Kommissionsvorschlag nicht ausreichend geschützt. Auch für einen angemessenen Datenschutz ist laut Länderkammer nicht gesorgt. Wegen der mit dem Kommissionsvorschlag einhergehenden Grundrechtseingriffe hält die Kammer daher eine umfassende verfassungsrechtliche Prüfung des Fluggastdatenkonzepts für notwendig. Bislang sei den Ländervertretern auch kein Beweis für den Nutzen dieser Datenauswertung vorgelegt worden, berichtet NoPNR heute.

Auch die vorgeschlagene Speicherfrist von fünf Jahren sehen die Länder äußerst kritisch, sie vertreten die Auffassung, dass der gewählte Zeitraum unverhältnismäßig lang ist. Zudem fehle es an einer Einschätzung der wirtschaftlichen Folgen, denn die Länder erwarten enorme Kosten für die Luftverkehrswirtschaft. Und sie erwarten auch, dass der Bund die zusätzlichen Kosten für die errichtende PNR-Zentralstelle übernimmt, den Ländern dürften durch das neue System keine neuen Kosten entstehen.

Das Bundesland Bremen hat sich darüber hinaus in einem Antrag kritisch gegenüber der leichten Re-Anonymisierung der Daten geäußert. Der Antrag fand ebenfalls eine Mehrheit. Nach 30 Tagen sollen die gespeicherten PNR-Daten anonymisiert werden, können danach jedoch weiterhin abgerufen und re-anonymisiert werden. Zuvor gab es auch schon aus dem Europäischen Parlament Kritik an dieser Praxis.

„Eine derartige Reglung kann niemals für einen ausreichenden Datenschutz sorgen. Durch diese Reglung wird der Datenschutz durch die Hintertür ad absurdum geführt.“, kritisiert NoPNR. Den Plänen der Kommission zur Überwachung der Flugpassagiere aber nicht genug, schließt sie auch eine Ausweitung auf Bahn- und Schiffsreisende nicht aus – die Total-Überwachung des Reiseverkehrs ist also keineswegs mehr ausgeschlossen.

[unwatched/NoPNR]