Während des Infolaw Rechtsforum am 17. Oktober drückte die Wiener Anwältin Margot Artner, ihre Bedenken bezüglich der geschätzten 100 000 illegalen Überwachungssysteme mit Aufnahmefunktion in Österreich aus. Die Schätzung beruht auf Angaben von Anbietern von Überwachungssoftware und Installationstechnikern.
Artner wartete sieben Monate auf die erste Genehmigung der Datenschutzkommission für die Inbetriebnahme eines Videoüberwachungssystems. Die erforderlichen Voraussetzungen, die von der Kommission verlangt werden, beinhalten die Vernichtung der Aufzeichnungen nach 48 Stunden und die Beschränkung des Zugangs zu den Aufzeichnungen auf ausschließlich qualifiziertes Personal, das zu zweit arbeiten muss.
Die einzige bisherige Genehmigung wurde den Wiener Linien für eine Dauer von zwei Jahren ausgestellt (öffentliche Verkehrmittel Wien) und danach um weitere zwei Jahre verlängert. Die Kommission hatte die Genehmigung ausgestellt um herauszufinden, ob ein solches System bei der Verhinderung von Vandalismus behilflich sein kann. Die Genehmigung erlaubt es dem Unternehmen, Fahrgäste und Personal auf Band aufzunehmen und die Aufzeichnungen für 48 Stunden zu behalten.
Der Betrieb war ins Kreuzfeuer der Kritik geraten, weil das System um die 3,7 Millionen Euro gekostet hatte, während durch die Reduzierung von Vandalismus nur um die 200 000 Euro pro Jahr eingebracht werden könnte.
Auch wenn solche Systeme derzeit legal in Polizeistationen, Banken, Verkehrsüberwachungs- und Militäreinrichtungen und einigen Privatfirmen, die über Kameras verfügen, welche im Alarmfall aktiviert werden, im Einsatz sind, agieren die meisten Systeme mit Überwachungsfunktion illegal. Für alle diese Systeme ist eine Genehmigung der Datenschutzbehörde erforderlich; sie müssen auch in die Datenverarbeitungsregister eingetragen werden, ganz unabhängig davon, wie viele Kameras in dem System verwendet werden.
Die Inbetriebnahme ohne Genehmigung wird mit 9 445 Euro geahndet, neben zusätzlichen Kosten die z.B. für den Wiederantrag für die Genehmigung und die Unterlassungsanordnungen anfallen. Eine Genehmigung ist auch notwendig, wenn Kameras nur zur Erkennung von Dieben installiert werden; in den Arbeitsbereichen müssen die Arbeitsrechtsbestimmungen eingehalten werden.
Legal experts say that Austria may have 100,000 illegal video monitors (20.10.2006)
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